Neue Initiative aus Bayern: Bessere Schlichtungsmöglichkeiten bei Reiseproblemen
Ärger im Urlaub? Eine Schlichtung könnte die Lösung sein. Erfahrt mehr über die geplanten Verbesserungen und das vorgeschlagene EU-Siegel.
Wenn der Flug in den Urlaub annulliert wird oder das Hotel eine große Baustelle ist, ist der Ärger oft groß. Um zu seinem Recht zu kommen, kann eine Schlichtung helfen. Laut der Schlichtungsstelle für Reiserecht klären sie die meisten Streitfälle in weniger als zwei Monaten. Reisende können sich kostenlos dorthin wenden, wenn sie mit dem Ergebnis ihrer Reklamation nicht zufrieden sind. Alle Fluglinien beteiligen sich, auch die Bahn, viele Pauschalreiseanbieter sind aber noch nicht dabei.
Bayerns Verbraucherschutzminister Glauber sagt in München, dass er die Schlichtungsstellen stärken möchte. Er will ein europaweites Siegel einführen, also ein Button im Netz, der dann gleich auf die Schlichtungsstellen verlinkt.
Wie Urlauber schnell zu ihrem Recht kommen
Bayern will jetzt die Schlichtungsstellen stärken, um Kunden zu ihrem Recht zu verhelfen. Sie klären Streitigkeiten kostenlos und fast immer schneller als Gerichte, sagt Verbraucherschutzminister Glauber: "Wir sehen darin eine Chance, dass die Schlichtungsstellen in einem Zeitraum von durchschnittlich nur bis zu zwei Monaten sehr schnell für die Bürgerinnen und Bürger vorankommen können." Alle Fluggesellschaften und auch die Bahn beteiligen sich an Schlichtungen. Viele Pauschalreiseanbieter sind aber noch nicht mit dabei, so Glauber.
Neues EU-Siegel für einfacheren Zugang zur Schlichtung
Das Verbraucherschutzministerium schlägt vor, dass die EU ein neues Schlichtungs-Siegel entwickelt, das dann europaweit gilt. "Ein einheitlich gestalteter Schlichtungs-Button im Internet wäre ein gutes Wiedererkennungsmerkmal. Im Sinne der Digitalisierung könnte direkt auf die jeweilige Schlichtungsstelle verlinkt werden. So wäre für alle Beteiligten auf einen Blick ersichtlich, dass es das Instrument der Schlichtung gibt. Viel einfacher kann Verbraucherschutz nicht ausgestaltet werden. Jetzt ist der Bund am Zug, die Vorschläge in das laufende Verfahren zur Anpassung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie einzubringen," erklärt Glauber.