Bayerns neue Asylpolitik: Schnellere Abschiebungen und Kostensenkungen
Bayern setzt auf Kostensenkungen und eine Beschleunigung der Abschiebungen im Asylbereich. Alle Informationen zu den neuen Maßnahmen gibt's hier.
Bayerns Kabinett hat in München Maßnahmen zur Kostensenkung und Beschleunigung von Abschiebungen im Asylbereich beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder betonte die Notwendigkeit, finanzielle Ressourcen effizienter zu nutzen und die Verfahren zu straffen.
Kostensenkungen im Fokus
Die bayerische Staatsregierung sieht dringenden Handlungsbedarf bei den Asyl-Unterkunftskosten, die sich auf Milliardenhöhe belaufen. "Allein die Sicherheitskosten belaufen sich auf 430 Millionen Euro. Das wären in der Relation ungefähr 5000 neue Lehrer", erklärte Söder. Um diese Kosten zu senken, plant Bayern, Asylbewerber von kleineren in größere Unterkünfte zu verlegen.
Beschleunigte Verfahren durch mehr Richterstellen
Zusätzlich zu den Kostensenkungen will die Staatsregierung die Abschiebungen durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen beschleunigen.
Integration und Beschäftigung fördern
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt. "Geflüchtete sollen im Freistaat nach drei Monaten arbeiten dürfen", so Söder. Außerdem sollen Asylbewerber auch mehr gemeinnützige Arbeit leisten. Der Freistaat selbst will dafür 5000 Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen.
Bundesratsinitiativen und Gesetzesanpassungen
Auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat der Ministerrat mehrere Bundesratsinitiativen beschlossen, die eine "richtige Asylwende" herbeiführen sollen. Diese Initiativen zielen darauf ab, die Kommunen zu entlasten und die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um die Asylverfahren effizienter zu gestalten.
Leistungskürzungen und Mitwirkungspflicht
Ein kontroverser Aspekt der neuen Regelungen ist die geplante Leistungskürzung für Asylbewerber, die bei ihrem Verfahren nicht mitwirken. "Wenn Asylbewerber bei ihrem Asylverfahren nicht mitwirken oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindern, sollen sie künftig nur noch das rechtlich gebotene Minimum an Leistungen erhalten", erklärte Herrmann. Diese Maßnahme könnte dem Freistaat bis zu 44 Millionen Euro jährlich einsparen.