Wann muss man das Warnblinklicht einschalten?
Wann ist das Warnblinklicht wirklich nötig und wann drohen Bußgelder? Dieser Ratgeber klärt auf und gibt euch alle wichtigen Infos. Mehr dazu lest ihr hier.
Das Warnblinklicht dient der Sicherheit im Straßenverkehr, indem es andere Verkehrsteilnehmer auf potenzielle Gefahren aufmerksam macht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt in den §§ 15 und 16 genau, in welchen Situationen das Warnblinklicht zu verwenden ist, erklärt der ADAC.
Wann ist das Warnblinklicht einzuschalten?
Bei Panne immer Warnblinker an
Wenn euer Fahrzeug liegen bleibt und nicht rechtzeitig als Hindernis erkannt werden kann, ist das Einschalten des Warnblinklichts unerlässlich. Zusätzlich solltet ihr ein Warndreieck in angemessener Entfernung zur Gefahrenstelle aufstellen und eine Warnweste tragen.
Pflicht bei Abschleppvorgang
Beim Abschleppen eines Fahrzeugs müssen sowohl das abschleppende als auch das abgeschleppte Fahrzeug das Warnblinklicht einschalten. Dies erhöht die Sichtbarkeit und signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass eine ungewöhnliche Fahrsituation vorliegt.
Auch am Stauende erlaubt
Am Ende eines Staus das Warnblinklicht zu aktivieren, kann Auffahrunfälle verhindern, indem es nachfolgende Fahrer frühzeitig auf das Stauende hinweist.
Generelle Gefahrensituationen
In jeder Situation, die eine potenzielle Gefahr für andere darstellt, wie ein unerwartetes Hindernis auf der Straße oder eine erhebliche Verlangsamung des Verkehrsflusses, solltet ihr das Warnblinklicht verwenden.
Ansonsten Warnblinkanlage aus
Das Warnblinklicht ohne triftigen Grund zu verwenden, kann zu Bußgeldern führen. Insbesondere das Parken in zweiter Reihe oder das Be- und Entladen mit aktiviertem Warnblinklicht ist nicht gestattet.