Warntag, Winterfahrplan und Weihnachtspost: Das ändert sich im Dezember
300 Euro für Rentner, böllern an Silvester und Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden - im Dezember ändert sich einiges. Die genauen Regelungen erfahrt ihr hier.
Im Dezember kommen wieder einige Änderungen auf Bayern und ganz Deutschland zu. Wir haben für euch das Wichtigste zusammengefasst.
Auf einen Blick:
Test der Warnsysteme für den Bevölkerungsschutz
Am 8. Dezember 2022 findet um 11 Uhr ein bundesweiter Warntag statt. Hier aktivieren Behörden und Einsatzkräfte unterschiedliche Warnmittel wie z. B. Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps. Die Probewarnmeldung wird erstmals auch über Cell Broadcast verschickt und darüber rund die Hälfte aller Handys in Deutschland direkt erreichen. Auf euren Handys erscheint dann - begleitet von einem Tonsignal - eine Warnung.
Diese Warnungen werden an alle kompatiblen Handys verschickt, die in einer Funkzelle eingeloggt sind - unabhängig von einem Internetzugang. Das Warnsystem soll dann final ab Februar 2023 in Kraft treten. Im Falle einer Katastrophe soll somit ein besserer Schutz gewährleistet werden.
Neuer Winterfahrplan der Deutschen Bahn
Ab dem 11. Dezember 2022 wird bei der Deutschen Bahn der neue Fahrplan für den Winter gültig. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- schnellere Verbindung zwischen Bayern und Nordrhein-Westfalen durch einen neuen ICE
- 60 Prozent mehr Sitzplätze in den Zügen auf den Strecken Bremen-Osnabrück-Münster-Köln und München-Ulm-Stuttgart-Frankfurt Flughafen
- Erhöhung der Fahrpreise um 4,9 Prozent
Fristen für die Weihnachtspost
Damit auch alle Pakete und Briefe pünktlich zum Heiligabend unter dem Christbaum liegen, solltet ihr sie auch rechtzeitig verschicken. Wenn ihr eurer Paket bis zum 20. Dezember 2022 abschickt, kommt es noch rechtzeitig bis Heiligabend an. Briefe sind etwas schneller, hier habt zwei Tage länger Zeit und könnt bis zum 22. Dezember warten. Das gilt für alle Sendungen innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post.
Beim Paketlieferant Hermes solltet ihr eure Weihnachtspäckchen bis 21. Dezember um 12 Uhr abgegeben haben, damit sie rechtzeitig ankommen. Da Heiligabend in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, solltet ihr bei euren Bestellungen beachten, dass UPS und DPD standardmäßig nicht am Samstag liefern. Hier kommen nur Expresspakete an.
Geld für Rentner und Studierende
Ab dem 1. Dezember dürfen sich Rentnerinnen und Rentner über 300 Euro mehr freuen, hier wird die Energiepreispauschale von der Rentenversicherung ausgezahlt. Voraussetzung für die Entlastung ist, dass ein Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Waisen- oder Witwenrente der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Auch ein Anspruch auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz stellt eine Berechtigung dar.
Auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen und sollen deshalb entlastet werden. Sie erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale ist, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder an einer Berufsfachschule angemeldet sind. Die Pauschale muss aber beantragt werden, hier arbeiten Bund und Länder an einer Antragsplattform.
Böllerverbot soll enden
Die letzten zwei Jahre herrschte ein Verkaufsverbot für Raketen und Böller - dieses Jahr ändert sich das wieder. Städte und Landkreise dürfen individuell entscheiden, ob und wo geschossen werden darf. In München ist das Böllern - wie schon in den vergangenen Jahren - innerhalb des Mittleren Rings verboten. Auch in Nürnberg bleiben die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg weiterhin bestehen und auch in Regensburg soll es in der Silvesternacht ein Böllerverbot für die Altstadt geben.
Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden
Die Bundesregierung will die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme dämpfen. Nach der Energiepreispauschale für alle Arbeitnehmer kommt im Dezember eine Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Die sind in Folge dessen nicht dazu verpflichtet, Abschläge zu zahlen. Anspruch auf Soforthilfe haben vor allem Privathaushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Sozial-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Der Zuschuss gilt auch für Mietwohnungen. Die Entlastung muss dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergeben werden.
Wie hoch der Entlastungsbetrag für Gaskunden am Ende genau ist, wird nach Angaben der Verbraucherzentrale in einem zweiten Schritt über die Jahresabrechnung ermittelt. Die Entlastung entspreche dem im Dezember gültigem Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger im September 2022 vorausgesagt hatte.
Tattoo- und Haarentfernung nur noch mit Zertifikat
Wer sich ein Tattoo entfernen oder Haare weglasern lassen möchte, darf das ab 31. Dezember 2022 nur noch bei Kosmetikern oder Ärzten machen lassen, die auch wirklich dafür ausgebildet sind und ein entsprechendes Zertifikat haben. Das Gesetz dazu gilt eigentlich schon seit einem Jahr, bislang wurde aber noch eine Gnadenfrist bis zur Erhaltung des Nachweises eingeräumt.
Rezeptpflichtige Arzneimittel werden teurer
Ab dem 15. Dezember werden Fertigarzneimittel um 20 Cent teurer. Der Zuschlag soll direkt in pharmazeutische Dienstleistungen fließen. So werden davon laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände beispielsweise Nacht- und Notdienste finanziert.
Mehr Rechte bei Internet- und Handyverträgen
Im Dezember tritt eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft, welche unter anderem die Rechte von Kunden bei Telefon-, Internet- und Handyverträgen stärken sollen. Bei bestehenden Verträgen darf es dann keine automatische Verlängerung mehr geben, welche erst nach 12 Monaten wieder gekündigt werden kann. Wer nach den 24 Monaten weder einer Verlängerung zugestimmt noch gekündigt hat, kommt in Zukunft mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag.
Um zu verhindern, dass Kunden am Telefon teure Verträge und Dienstleistungen untergeschoben werden, müssen jetzt wesentliche Vertragsdetails vor dem Abschluss in schriftlicher Form vorliegen und auch in dieser genehmigt werden. Ebenfalls schriftlich müssen Kunden in Zukunft einmal im Jahr über den für sie optimalen Tarif benachrichtigt werden, damit sie nicht zu lange in teuren Alttarifen hängenbleiben. Eine weitere Neuerung ist der rechtlich abgesicherte Anspruch auf schnelles Internet. Wer in Zukunft nicht die die vertraglich vereinbarte Internet-Geschwindigkeit bekommt, kann seine Zahlung an den Anbieter reduzieren.