Mindestlohn, Weihnachtspost und Nebenkosten: Das ändert sich im Dezember
Der Dezember bringt nicht nur Christkindlmärkte, sondern auch einige Neuerungen, gesetzlichen Veränderungen und Entwicklungen für uns.
Der Dezember 2023 hält eine Reihe Veränderungen und Neuerungen für uns bereit. Wir werfen einen Blick auf einige der Entwicklungen dieses Monats.
Alle Änderungen im Überblick
Nebenkostenabrechnung für 2022
Bis zum 31. Dezember 2023 muss der Vermieter den Mietern die Nebenkostenabrechnung für 2022 vorlegen, so buerger-geld.org. Es besteht keine Verpflichtung für den Mieter, zusätzliche Zahlungen zu leisten. Die Nebenkostenabrechnung kann aufgrund der hohen Energiepreise für Gas und Strom mit einer Nachzahlung verbunden sein. Aus diesem Grund sollten Mieter im Jahr 2022 die Nebenkostenabrechnung nicht unbedingt fordern. Falls ihr Vermieter den Dezember 2023 verpasst, kann er keine Nachforderungen mehr stellen.
Weinflaschen-Etiketten sehen anders aus
Wir kennen es schon von Zigaretten-Schachteln: Die Verpackungen ändern sich. Nun werden auch Weinflaschen gemäß der Verordnung (EU) 2021/2117 im Dezember 2023 neu gestaltet. Jedoch wird diese Änderung ab dem 8. Dezember lediglich einen geringfügigen Unterschied darstellen und gilt für alle Produkte, die ab diesem Tag hergestellt wurden. In Zukunft müssen die Nährwerte und Zutaten auf den Weinflaschen angegeben werden. Dies deutet darauf hin, dass es wahrscheinlich mehr QR-Codes auf den Etiketten gibt und dass sie größer werden, da mehr Informationen auf sie aufgenommen werden müssen.
Mindestlohn in der Pflege steigt an
Im Dezember 2023 wird der Mindestlohn für Pflegekräfte angehoben, so die Bundesregierung. Es müssen nun folgende Stundenlohnsätze bezahlt werden:
- Pflegehilfskräfte: Anhebung des Gehalts von 13,90 Euro auf 14,15 Euro
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte: Anhebung des Gehalts von 14,90 Euro auf 15,25 Euro
- Pflegefachkräfte: Gehaltserhöhung von 17,65 Euro auf 18,25 Euro
Rasenmähen wird teurer
Bisher konnten Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von 20 km/h in einer betrieblichen oder privaten Haftpflichtversicherung pauschal mitversichert werden, da sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Dies galt auch für Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen und Schneeräumer. Ab dem 23. Dezember 2023 soll sich dies ändern. Bis dahin muss die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (EU 2021/2118, sogenannte „KH-Richtlinie“) umsetzen. Die Verpflichtung zur Versicherung wird nun auch für Fahrzeuge gelten, die mit einer Geschwindigkeit von 6 bis 20 km/h auf öffentlichen Straßen fahren. Es ist dann erforderlich, eine Versicherung für die Kfz-Haftpflicht zu haben.
Google löscht inaktive Konten
Google plant, ab dem 1. Dezember 2023 Konten zu löschen, die länger als zwei Jahre nicht genutzt wurden. Vorher wurden Benutzer per E-Mail über die passende E-Mail-Adresse oder die E-Mail-Adresse zur Wiederherstellung des Kontos informiert. Dies liegt daran, dass viele ältere Konten nicht über die 2-Faktor-Authentifizierungssicherheit verfügen. Die mit dem Konto verknüpften E-Mail-Adressen können nicht mehr verwendet werden, um ein neues Konto zu erstellen.
Es ist möglich, die Löschung zu vermeiden, indem ihr vor dem neuen Monat im eingeloggten Zustand bleibt, z. B. eine E-Mail sendet oder ein YouTube-Video anseht. Die Löschaktion gilt nicht für Konten, die Filme oder andere Produkte gekauft haben, Videos auf YouTube hochgeladen haben oder Apps im Play Store veröffentlicht haben.
Fristen für die Weihnachtspost
Damit auch alle Pakete und Briefe pünktlich zum Heiligabend unter dem Christbaum liegen, solltet ihr sie auch rechtzeitig verschicken. Wenn ihr eurer Paket bis zum 20. Dezember 2023 abschickt, kommt es noch rechtzeitig bis Heiligabend an, berichtet die Deutsche Post. Briefe sind etwas schneller, hier habt ihr einen Tag länger Zeit und könnt bis zum 21. Dezember warten. Das gilt für alle Sendungen innerhalb Deutschlands mit der Deutschen Post.
Beim Paketlieferant Hermes solltet ihr eure Weihnachtspäckchen bis 19. Dezember um 12 Uhr abgegeben haben, damit sie rechtzeitig ankommen.
Bahn erhöht Preise
Ein Teil der Fahrpreise im Fernverkehr wird von der Deutschen Bahn erhöht, berichtet der ADAC. Zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember werden davon die Flexpreise sowie die Bahncard 25 und 100 betroffen sein. Im Durchschnitt steigen sie um etwa fünf Prozent. Der Preis für die Bahncard 25 steigt um drei Euro und beträgt ab dann jährlich 62,90 Euro (statt bisher 59,90 Euro). Der Preis für die Bahncard 50, mit der Einzeltickets halb so viel kosten, bleibt hingegen gleich. Die Bahncard 100 wird statt 4339 Euro pro Jahr 4550 Euro pro Jahr kosten. Die Preise für Sparen und Supersparen bleiben jedoch unverändert.
Bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 hatte die Bahn einige der deutlich erhöhten Betriebskosten für Energie an die Kunden mitgeteilt. Zu dieser Zeit erhöhte sich der Flexpreis sogar um 6,9 Prozent. Darüber hinaus ist das Unternehmen in diesem Jahr gezwungen, einen hohen Tarifabschluss mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zu erfüllen, was zu höheren Lohnkosten führt. Es wurde berichtet, dass die Preisänderungen für Verbraucher weit unter der aktuellen Inflationsrate liegen.
Christkindlmärkte starten
Die Adventszeit und damit auch die Saison der Christkindl- und Weihnachtsmärkte beginnt in Bayern mit einem Duft von gebrannten Mandeln und Glühwein überall. Welche beliebten Wintermärkte wann starten, haben wir für euch zusammengefasst.
Neuer Winterfahrplan der Deutschen Bahn
Ab dem 10. Dezember 2023 wird bei der Deutschen Bahn der neue Fahrplan für den Winter gültig. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Mehr Angebot bei den Nachtverbindungen
- Neue Fahrzeuge nach und nach im Angebot
- Direktverbindungen und mehr Möglichkeiten für die Regionen