Sinnlose Autofahrten sind verboten: Diese Regel kennt fast niemand
Mal zu schnell unterwegs, an der Ampel das Handy in der Hand oder ein defekter Scheinwerfer - diese Verkehrssünden sind so manchem schon teuer zu stehen gekommen. Ein ANTENNE BAYERN Hörer wurde neulich aber ganz ohne böse Absicht eiskalt erwischt. Der Grund: Er fuhr planlos mit dem Auto in der Gegend herum.
Wer von uns kennt sie nicht: Diese kurze Zeit im Auto, in der man ganz man selbst sein kann. Musik aufdrehen, Fenster auf und mitsingen oder die anderen Verkehrsteilnehmer bei geschlossenen Scheiben nach Belieben beleidigen. Ein ANTENNE BAYERN Hörer nutzte diese ziellosen Fahrten mit dem Auto bis jetzt auch gerne einfach so – zum Runterkommen. Als er letzte Woche von der Polizei aufgehalten wird und ganz wahrheitsgemäß auf die Frage antwortet, wohin er denn fahre, wird er – was sein vermeidlich harmloses Hobby angeht – eines Besseren belehrt. 100€ Strafe kostet ihn seine Spaßfahrt. Der Grund: Das planlose Herumfahren ist in Deutschland verboten.
Planloses Herumfahren: Warum ist es verboten?
Autofahren erzeugt schädliche Abgase und schon alleine wegen der Umwelt sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Das Fahren zum Spaß wird nach §30 der Straßenverkehrsordnung aber auch aus einem anderen Grund als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gerade in den warmen Sommermonaten beschweren sich häufig Anwohner wegen des Lärms durch herumfahrende Autos. Fühlen sich Menschen durch die Fahrt gestört, kann das mit einer Strafe oder einer Verwarnung einhergehen. Indem die erste Frage bei einer Verkehrskontrolle meistens die nach dem Ziel oder dem Anlass der Fahrt ist, sollen eben solche reinen „Spaßfahrer“ ausfindig gemacht werden.