Nebenkostenprivileg entfällt: Was das für euch bedeutet
Am 1. Juli 2024 tritt eine bedeutende Veränderung im Mietrecht in Kraft: Das Nebenkostenprivileg wird abgeschafft. Was das für euch bedeutet, lest ihr hier.
Ob Kabel, Satelliten, Antennen oder Internet: Um fernzusehen, gibt es unterschiedliche Übertragungswege. Eine wirklich freie Wahl hatten viele Mieter bisher aber nicht, schließlich mussten sie für das Kabel-TV ohnehin bezahlen. Das ändert sich im Juni 2024. Millionen Mieter müssen spätestens dann vertraglich neue Wege gehen, um in ihrer Wohnung weiter fernsehen zu können. Am 1. Juli läuft eine gesetzliche Frist aus - ab dann dürfen Vermieter die TV-Gebühren nicht mehr auf die Nebenkosten umlegen. Jahrelang betraf diese Praxis circa 12 Millionen Mieter. Nun endet das in den 80-ern eingeführte Nebenkostenprivileg, das den Kabelnetzbetreibern Vodafone und Tele Columbus einen Vorteil beschert hat. Eine Alternative zum Kabelfernsehen ist die TV-Übertragung über das Internet, Anbieter wie Magenta TV von der Deutschen Telekom sowie Waipu und Zattoo sehen sich nun im Aufwind.
Was ändert sich 2024 beim Kabelfernsehen?
Ab Juli haben Mieter die volle Freiheit, ihren Fernsehempfangsweg selbst zu wählen. Das bedeutet, dass ihr entweder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen können oder alternative Empfangswege wie Antenne, Satellit oder Streaming nutzen können. Wenn ihr derzeit Kabelfernsehen bezieht, sollten ihr euch mit den alternativen Empfangsweisen vertraut machen und eine Entscheidung treffen, welche für euch am besten geeignet ist. Untätigkeit könnte dazu führen, dass euch der Kabelanschluss gekappt wird, was bedeutet, dass ihr keinen Fernsehempfang mehr habt.
Der letztmögliche Termin, an dem Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten abrechnen dürfen, ist der 30. Juni 2024. Es ist ratsam, früh genug zu handeln und gegebenenfalls einen neuen Vertrag abzuschließen, um sicherzustellen, dass euer Fernsehempfang nicht unterbrochen wird.
Wird der Kabelanschluss bald teurer?
Die Firmen bieten nun neue Verträge und Vereinbarungen an, mit denen Mieter außerhalb der Nebenkosten weiterhin von relativ günstigen Konditionen profitieren können. Hierfür sind die Kabelanbieter Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften eingegangen. Denn das war ein Vorteil der bisherigen Umlagefähigkeit: Weil die Vermieter mit den Kabelanbietern große Verträge mit vielen Nutzern abschlossen, war der Durchschnittspreis pro Wohnung niedrig - bei Vodafone waren es Firmenangaben zufolge bislang sieben bis neun Euro.
Künftig sollen es acht bis zehn Euro sein - vorausgesetzt, es wird eine dieser neuen Vereinbarungen genutzt, die eine gewisse Menge an Abnehmern enthält. Liegt hingegen kein Rahmenvertrag vor und ist der Mieter als Einzelkunde auf sich allein gestellt, muss er bei Vodafone künftig monatlich knapp 13 Euro berappen.
Überprüfung der Nebenkostenabrechnung
Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Kosten für den Kabelanschluss mehr berechnet werden. Dies sollte aus der Abrechnung für das Jahr 2024 hervorgehen, die voraussichtlich 2025 zugestellt wird. Wenn die Kosten für Kabelfernsehen weiterhin aufgeführt sind, sollten Mieter dies mit ihrem Vermieter klären.