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Reisepass beantragen: Alle wichtigen Infos

Bei der Planung einer Reise ist einer der wichtigsten Schritte das Sicherstellen, dass alle notwendigen Reisedokumente gültig und aktuell sind.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Reisepass in Tasche Reisen Foto: mahony/Adobe Stock

Mit dem deutschen Reisepass steht euch die Welt offen: Er ermöglicht visumfreies Reisen in 194 Länder. Doch wie geht man vor, wenn ein neuer Reisepass benötigt wird? Hier erfahrt ihr alles über den Prozess, die Kosten und die neuen Regelungen seit 2024.

Wie beantrage ich einen neuen Reisepass?

Ihr möchtet einen Reisepass beantragen? Euer erster Anlaufpunkt ist das Bürgeramt an eurem Hauptwohnsitz. Die Terminbuchung erfolgt meist online. In Ausnahmefällen ist die Beantragung auch an anderen Standorten möglich, allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

Unabhängig vom Alter benötigt ihr für die Beantragung einen gültigen Ausweis und ein biometrisches Foto. Minderjährige sollten in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen oder eine Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten vorlegen.

Was kostet der Reisepass im Jahr 2024?

Die Gebühren für Reisepässe sind altersabhängig und wurden zu Beginn des Jahres 2024 angepasst. Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr zahlen nun 70 Euro, während für Personen unter 24 Jahren eine Gebühr von 37,50 Euro anfällt. Für zusätzliche Seiten oder das Expressverfahren werden weitere Kosten fällig.

Wie lange bleibt mein Reisepass gültig?

Die Gültigkeit eines Reisepasses ist altersabhängig: Sechs Jahre für Personen unter 24 Jahren, zehn Jahre für Personen ab 24 Jahren. Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr lang gültig. Achtet darauf, dass viele Länder eine Mindestgültigkeit des Passes bei der Einreise verlangen.

Wie lange dauert es bis man einen Reisepass hat?

Das Bürgeramt benachrichtigt euch, sobald euer Reisepass abholbereit ist. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mindestens zwei Wochen. Für die Abholung vereinbart ihr einen Termin nach Erhalt der Benachrichtigung.

Benötigt ihr euren Reisepass besonders schnell, könnt ihr das Expressverfahren nutzen. Gegen einen Aufpreis wird der Pass dann innerhalb von drei Werktagen fertiggestellt. Bei noch dringenderem Bedarf gibt es die Option eines vorläufigen Reisepasses. Der Express-Reisepass ist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für die beschleunigte Bearbeitung zahlt ihr einen Aufpreis von 32 Euro zusätzlich zu den regulären Passgebühren.

Für welche Länder benötige ich einen Reisepass?

Innerhalb der EU und einigen anderen europäischen Staaten genügt der Personalausweis. Für Reisen außerhalb Europas ist in der Regel ein Reisepass erforderlich, der meistens noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.

Wie läuft das Verfahren bei Kindern ab?

Seit Anfang 2024 ist die Beantragung von Kinderreisepässen nicht mehr möglich. Bestehende Dokumente behalten ihre Gültigkeit, aber für Neuanträge muss nun ein regulärer Reisepass für Kinder ausgestellt werden. Für Reisen innerhalb der EU und einiger assoziierter Staaten wie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein reicht ein Personalausweis für Kinder aus. Für Reisen außerhalb dieser Länder wird in der Regel ein vollwertiger Reisepass benötigt, der über mehrere Jahre Gültigkeit verfügt.

Was sich ab 2025 rund um Ausweis und Reisepass ändert

Die Bundesregierung hat eine Reform des Pass- und Ausweiswesens auf den Weg gebracht, die ab Mai 2025 das Beantragen von Dokumenten vereinfachen und digitalisieren soll. 

  • In Zukunft müssen Passbilder digital erstellt und über eine gesicherte Verbindung an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Dies soll Manipulationen vorbeugen. Selbstbedienungsautomaten in Behörden werden biometrische Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften digital erfassen und übermitteln. Fotostudios können weiterhin Passbilder anfertigen, die dann digital an die Ausweisbehörde gesendet werden. 
  • Neu ist die direkte Zustellung von Ausweisdokumenten per Post an die inländische Meldeanschrift. Bisher war es notwendig, neue Dokumente persönlich bei der Behörde abzuholen. Zusätzlich wird die Option eingeführt, eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen, um Erinnerungen, beispielsweise zum Ablauf des Ausweises, zu erhalten.
  • Nach einem Umzug wird es möglich sein, die neue Adresse selbst auf dem Personalausweis zu vermerken. Digitale Änderungsaufkleber benötigen keine behördliche Unterschrift und Datumsangabe mehr. Ein Pilotprojekt in Hamburg zeigt bereits, wie dies funktionieren kann.