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Reiseanbieter Thomas Cook ist pleite: Das müssen deutsche Urlauber jetzt wissen

Der britische Reisekonzern Thomas Cook ist pleite. Rund 140.000 Touristen aus Deutschland sind davon betroffen. Auch die deutsche Fluggesellschaft Condor und Neckermann-Reisen geraten unter Druck. Die wichtigsten Fragen und Antworten für deutsche Urlauber hier:

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Ein Flugzeug mit der Aufschrift: Thomas Cook Reisen Foto: Christoph Schmidt/dpa

Der älteste Touristikkonzern der Welt Thomas Cook ist pleite. Verhandlungen mit Investoren, um den britischen Konzern zu retten, sind gescheitert. Ein Insolvenzantrag vor Gericht sei bereits gestellt worden, teilte das Unternehmen am Montagmorgen (23.09.) auf seiner Website mit.

Thomas Cook alle Flüge mit sofortiger Wirkung gestrichen. Von der Pleite des Reisekonzerns sind etwa 600.000 Touristen betroffen, darunter zehntausende Deutsche. Das deutsche Tochterunternehmen Condor hat bei der Bundesregierung umgehend einen Überbrückungskredit beantragt.

UPDATE 25.09. - Auch deutscher Reiseveranstalter Thomas Cook meldet Insolvenz an

Die Pleite des britischen Reise-Riesen Thomas Cook schlägt nun auch auf die deutsche Tochter im hessischen Oberursel durch. Der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook mit den Marken Neckermann, Öger Tours und Bucher Reisen hat jetzt ebenfalls Insolvenz angemeldet.

Ziel ist allerdings, das Unternehmen zu retten und selbstständig fortzuführen. Thomas Cook Deutschland teilte mit, man wolle sich aus den finanziellen Verflechtungen und Haftungsverhältnissen der insolventen britischen Thomas Cook Group lösen. Für eine Weiterführung hofft das Unternehmen auf Investoren.

Mehr als 100.000 Urlauber sind aktuell mit den Veranstaltern der deutsche Thomas-Cook-Gruppe auf Reisen. Zusammen mit dem Auswärtigen Amt und dem Reiseinsolvenzversicherer bemühe man sich um eine geordnete Rückführung der Gäste, heißt es.

Tipps von Rechtsanwalt Michael Kümpfbeck

Wer eine Pauschalreise über Thomas Cook gebucht hat, hat natürlich auch Anspruch auf den bereits gebuchten und auch bezahlten Rückflug vom Urlaubsort nach Hause.Es sollte daher in jedem Fall der Versuch unternommen werden, sich an den Veranstalter (aus Beweisgründen immer schriftlich, z.B. per E-Mail) zu wenden, und dort um die Organisation des Rückflugs zu bitten.Kommt Thomas Cook dieser Verpflichtung nicht nach oder reagiert möglicherweise überhaupt nicht, so können sich alle Passagiere an den zuständigen (Insolvenz-)Versicherer von Thomas Cook wenden - jeder Pauschalreisende hat hierzu bei der Buchung der Reise einen sogenannten „Sicherungsschein“ (Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuchs) erhalten, auf dem wiederum die Kontaktdaten der zuständigen Versicherung stehen.

Im Falle von Thomas Cook ist dies die Zurich Versicherung. Mit einer Auszahlung, bzw. dem Ersatz „doppelter Fluggkosten“, kann allerdings frühestens Anfang nächsten Jahres gerechnet werden.Sofern nur ein Hotel, nicht aber der Flug über Thomas Cook gebucht wurde, liegt keine Pauschalreise vor und es besteht auch von Seiten von Thomas Cook keine Verpflichtung, eine derartige Insolvenversicherung vorzuhalten. Ob in einem derartigen Fall ebenfalls Ansprüche gegenüber der Zurich Versicherung geltend gemacht werden können, ist im Einzelfall zu prüfen. Es empfiehlt sich dringend, die Reiseunterlagen auf das Vorhandensein einer Insolvenabsicherung (= Sicherungsschein) hin zu prüfen.

Im Übrigen besteht natürlich auch jederzeit die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche im (jetzt laufenden) Insolvenzverfahren anzumelden - ob angesichts der prekären finanziellen Situation von Thomas Cook hier allerdings die realistische Chance besteht, mittelfristig sein Geld ganz oder zumindest teilweise wieder zu erhalten, wird die Zukunft zeigen.

Noch einmal der dringende Hinweis: Sofern hier „doppelte Zahlungen“ notwendig werden (Hotel und/oder Rückflug) ist es unerlässlich, sich die Zahlung quittieren zu lassen. Zudem sollte, sofern irgendwie möglich, mit der Kreditkarte gezahlt werden, weil hier über das sogenannten Charge-back-Verfahren die Möglichkeit besteht, „doppelte Zahlungen“ ganz einfach zurückbuchen zu lassen. Insoweit sollten sich Betroffene direkt mit dem zuständigen Kreditinstitut, bzw. den Kreditkartenanbieter in Verbindung setzen.

Was bedeutet das Thomas-Cook-Aus für Condor-Flüge?

Die deutsche Thomas-Cook-Tochter Condor darf aus rechtlichen Gründen Urlauber, die mit Thomas-Cook-Veranstaltern gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen. Die deutsche Thomas Cook hatte nach der Insolvenz der britischen Mutter mitgeteilt, man könne nicht gewährleisten, dass gebuchte Reisen mit Abreisedatum 23. und 24. September stattfinden. „Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut“, teilte Condor mit. Den Flugbetrieb hält der Ferienflieger aber aufrecht. „Um Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, wurde ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit beantragt. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung geprüft“, heißt es.