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Was muss ich als Hundehalter in Bayern alles beachten? Wichtige Regeln und Pflichten

Ihr seid Hundebesitzer oder plant, einen Hund anzuschaffen? Hier erfahrt ihr alles, was ihr über die Hundehaltung in Bayern wissen müsst. Alle Informationen dazu gibt's hier.

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Frau und Hund Haustiere Foto: Carlo/Adobe Stock

Plant ihr, einen Hund in Bayern zu halten, oder seid bereits stolze Hundebesitzer? Wir haben alles Wichtige über die gesetzlichen Bestimmungen, die ihr beachten müsst, für euch herausgefunden. Von der Leinenpflicht bis zur Hundesteuer – hier findet ihr die entscheidenden Infos.

Welchen allgemeinen Halterpflichten muss ich als Halter eines Hundes in Bayern nachkommen?

In Bayern gelten spezifische Regeln für Hundehalter, die das Zusammenleben von Mensch und Tier in der Öffentlichkeit regeln. Dazu gehört, dass euer Hund niemanden gefährden oder belästigen darf. Das bedeutet, dass ihr als Hundehalter dafür sorgen müsst, dass euer Hund weder Menschen noch andere Tiere bedroht oder Schäden verursacht. Zudem ist es wichtig, dass ihr den Hundekot beseitigt, um die öffentliche Sauberkeit zu gewährleisten.

Gibt es Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundeverbotszonen beim Führen eines Hundes in Bayern?

In Bayern gibt es keine flächendeckende Leinenpflicht, jedoch können Städte und Gemeinden eigene Verordnungen erlassen. In vielen öffentlichen Anlagen, auf Spielplätzen oder während Großveranstaltungen kann eine Leinen- oder sogar Maulkorbpflicht bestehen. Informiert euch daher immer über die lokalen Vorschriften.

Welche Hunderassen & Hunde gehören in Bayern zu den Listenhunden oder gelten als gefährlich?

Bestimmte Hunderassen wie Pitbull Terrier oder Staffordshire Bullterrier werden in Bayern als Kampfhunde eingestuft. Für diese Hunde gelten strengere Regeln, die von der Anmeldung beim Ordnungsamt bis zu speziellen Führerscheinen reichen können.

Muss ich für meinen Hund in Bayern Hundesteuer zahlen?

Ja, in Bayern ist die Hundesteuer eine Pflicht für alle Hundehalter. Die Höhe der Steuer kann je nach Wohnort variieren, und ihr seid verpflichtet, euren Hund bei der Gemeinde anzumelden und die Steuer zu entrichten.