Schädlingsbekämpfung: So kommt ihr gegen den Eichenprozessionsspinner an
Zur Zeit schlüpfen bayernweit die Larven des Eichenprozessionsspinners. Dieser wird auch dieses Jahr wieder für großen Unmut in Parks, Wälder und unseren Gärten sorgen. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen zum Eichenprozessionsspinner, die gesundheitlichen Folgen für den Menschen und wie man ihn bekämpft:
Auch dieses Jahr wird der Eichenprozessionsspinner wieder einer der nervtötendsten Schädlinge in unserer Nähe sein. Da er auch für den Menschen gefährlich werden kann, mussten mittlerweile vereinzelt Parks in Nürnberg gesperrt werden. Auch in den letzten Jahren waren immer wieder Teile des Donauufers wegen der Larve gesperrt. Alles über den Schädling und wie ihr eure Pflanzen vor ihm schützt erfahrt ihr hier:
Allgemeine Informationen über den Eichenprozessionsspinner:
Verbreitet ist der Eichenprozessionsspinner über ganz Bayern. Von Eichen aus befällt er geschlossene Waldbestände und auch eure Gärten. Erkennen könnt ihr einen Befall an den großen und dichten Netzen, die er spinnt. Im März bereits entwickeln sich die Eier, die ab April zu Larven und im Juni zu Puppen werden. Ab Juli entwickeln sie sich dann zu Faltern. Die Gifthaare, die ab dem Larvenstadium ausgebildet werden, können bei Hautkontakt in die Haut eindringen.
Das sind die Symptome:
Kommt man mit der Larve in Kontakt...
- können Allergische Reaktionen folgen.
- Augenbindehautentzündungen oder Hornhautentzündungen die Folge sein.
- können sich bei inhalativer Aufnahme der Rachenbereich und in den oberen Luftwegen entzünden.
- können Symptome wie gastrointestinale Beschwerden, Schwindel, Schüttelfrost, Fieber oder im Einzelfall anaphylaktische Reaktionen auftreten.
Die potentielle Krankheitsdauer beträgt dabei 2 Tage bis 2 Wochen. Einen Arztbesuch solltet ihr nur in Betracht ziehen, wenn euch der Juckreiz auf der Haut oder in den Luftwegen ernsthaft beeinträchtigen sollte.
So bekämpft man den Eichenprozessionsspinner:
- Grundsätzlich unterschieden werden muss bei der Bekämpfung zwischen gesundheitlichen Motiven oder Gründen des Pflanzenschutzes.
- Bei der Bekämpfung zum Schutz der befallenen Pflanze sind alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel erlaubt, allerdings ist hier eine Genehmigung vom LWF Abteilung Waldschutz einzuholen.
- Erfolgt die Bekämpfung aus gesundheitlichen Gründen, dürfen bereits zugelassene oder sich im Übergangsverfahren befindliche Biozidprodukte eingesetzt werden. Eine Genehmigung ist hier nicht notwendig.