Igel, Bußgeld und Co: Was ihr beim Laub entfernen unbedingt beachten solltet
Der bayerische Herbst ist da. Zu ihm gehört natürlich auch das Laub auf dem Boden. Was ihr beim Laub rechen und Entfernen unbedingt beachten solltet, erfahrt ihr hier.
Im Herbst gehört das Entfernen von Laub dazu, wie die Kürbisse zu Halloween. Tatsächlich gibt es hier aber ein paar Dinge, die ihr beachten solltet. In manchen Fällen droht euch sogar ein Bußgeld. Alles Wichtige lest ihr hier.
Vorsicht zum Schutz der Igel
Herbst ist Igelbabyzeit bei uns in Bayern. Diese verstecken sich an besonders ruhigen und dunklen Orten, unter anderem im Laub, das auf dem Boden liegt. Seid hier also besonders vorsichtig, wenn ihr das Laub entfernt, um die kleinen Tierchen nicht zu verletzen.
In diesem Fall droht euch ein Bußgeld
Das Laub entfernen kann auch teuer werden. Tatsächlich kann euch ein Bußgeld drohen, wenn ihr den Laubbläser zum Entfernen der Blätter benutzt und dabei nicht auf die Vorgaben achtet. Laubbläser können einen Lärm von 110 Dezibel verursachen. Das ist in etwa so laut wie ein Presslufthammer oder eine Kreissäge. Genau aus diesem Grund hat das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung feste Zeiträume beschlossen, in dem der Laubbläser benutzt werden darf. Ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Diese Zeiten sind erlaubt
Laubbläser dürfen in Wohngebieten lediglich an Werktagen zwischen 9 Uhr und 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr benutzt werden. Eine Ausnahme gilt nur bei Geräten mit leiserem Elektromotoren (EG-Umweltzeichen CE). Die können werktags zwischen 7 und 20 Uhr verwendet werden. Tatsächlich können aber allgemein in gewissen Gemeinden zusätzliche Ruhezeiten gelten. An Sonntagen und Feiertagen darf der Laubbläser gar nicht eingesetzt werden.