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EEG-Umlage fällt: Das müsst ihr unbedingt am 30. Juni machen

Zum 1. Juli wird die EEG-Umlage herabgesetzt. Damit ihr danach nicht mehr zahlen müsst als vorgesehen, solltet ihr eine Sache am 30. Juni noch erledigen. Hier lest ihr, was ratsam ist.

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Ein Stromzähler Haus & Garten Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Von Freitag, den 1. Juli, an müssen Stromkunden die Förderung des Ökostroms nicht mehr über die Stromrechnung zahlen. Eigentlich sollte die Umlage erst Anfang 2023 abgeschafft werden, die Koalition zog dies aber wegen der rasant gestiegenen Energiekosten vor. Für Verbraucher heißt das, sie bekommen 4,43 Cent pro Kilowattstunde gutgeschrieben. Ein Zweipersonenhaushalt spart damit künftig im Monat rund neun Euro.

Das solltet ihr am 30. Juni noch machen

Die Energieversorgungsunternehmen sind dazu verpflichtet, die Preissenkung an die Bezieher weiterzugeben. Allerdings müssen die Unternehmen den monatlichen Abschlag nicht direkt anpassen. Stattdessen wird die Preissenkung erst zum Jahresende verrechnet. Aus diesem Grund raten die Verbraucherzentralen dazu, noch vor dem 1. Juli ihre Stromzähler abzulesen. Das gilt für allem für Haushalte, die mit Strom heizen und eine Wärmepumpe oder eine Nachtstromspeicherheizung haben. 

Wie liest man einen Stromzähler richtig ab?

Der Zählerstand ist auf dem Stromzähler die Zahl, die sich meist in weißer Schrift auf einem schwarzen Zählwerk befindet. Dieser gibt euren Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) an. Ihr müsst bloß die Zahlen vor dem Komma notieren. Die rot eingerahmte Zahl ist irrelevant.

Wie wird der digitale Stromzähler abgelesen?

Bei einem digitalen Stromzähler ist ein Display vorhanden, auf dem ihr den Zählerstand ablesen könnt. Dieses befindet sich gut sichtbar auf der Vorderseite. 

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