Organspendeausweis: Wie funktioniert das eigentlich?
Ein kleines Kärtchen im Scheckkartenformat passt perfekt in den Geldbeutel und kann Leben retten. Aber wie funktioniert dieser Ausweis eigentlich?
Eine Organspende kann Leben retten, das ist klar. Mit dem Organspendeausweis könnt ihr genau bestimmen, ob ihr spenden wollt und wenn ja, welche Organe. Aber wie funktioniert der Organspendeausweis eigentlich - was muss ich beim Ausfüllen beachten? Wir haben es für euch zusammengefasst.
Auf dem Organspendeausweis könnt ihr ankreuzen, ob ihr:
- Alle Organe und Gewebe uneingeschränkt spenden möchtet.
- Eine Organ- und Gewebespende ablehnt.
- Nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben möchtet.
- Wollt, dass bestimmte Organe und Gewebe nicht gespendet werden.
- Wollt, dass das eine andere Person für euch entscheidet.
Der Organspendeausweis ist eigentlich eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Also wie eine Patientenverfügung für die Organe. Die Person, der der Ausweis gehört, erklärt darin, ob und welche Organe und Gewebe im Todesfall gespendet werden dürfen.
Die häufigsten Fragen zum Organspendeausweis:
Hier kommen die Antworten:
Wer kann Organe spenden?
Grundsätzlich jeder bei der Organspende gibt es keine Altersgrenze. Bis zum 14. Lebensjahr entscheiden die Eltern über eine Organspende ihrer Kinder, danach können Jugendliche der Spende selbst widersprechen und ab dem 16. Geburtstag mit dem Organspendeausweis zustimmen.
Wer darf keine Organe spenden?
Aktuell ist eine Organentnahme ausgeschlossen, wenn der Organspender
- an einer akuten Krebserkrankung leidet
- HIV-positiv getestet wurde
Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte individuell, ob eine Organspende infrage kommt. Zudem werden die Organe zum Entnahmezeitpunkt genauestens untersucht. Wenn ihr bestimmte schlimme Krankheiten wie Krebs oder Tuberkulose hinter euch habt, könnt ihr das auf dem Ausweis unter "Anmerkungen/besondere Hinweise" eintragen. Damit erleichtert ihr den Ärzten die Arbeit.
Kann ich nur bestimmte Organe spenden?
Ja. Auf der Rückseite des Ausweises könnt ihr entweder die Organe auflisten, die ihr spenden wollt oder bestimmte Organe ausdrücklich von der Spende ausschließen.
Was mache ich, wenn ich meine Organe nicht spenden möchte?
Der Ausweis lässt sich auch nutzen, um der Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Außer auf dem Stück Papier sind die Informationen nirgendwo hinterlegt oder gespeichert. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis auch einfach vernichten und einen Neuen ausfüllen.
Wird eine Organspende bezahlt?
Nein. In Deutschland ist der Handel mit Organen verboten und gemäß §18 Transplantationsgesetz unter Strafe gestellt.
Kann ich mir den Empfänger meiner Organe aussuchen?
Nein, die Organe werden ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit vergeben. Dadurch wird eine Verteilung nach Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungsstatus ausgeschlossen. Zu den medizinischen Kriterien gehört beispielsweise auch die Wartezeit des potenziellen Empfängers auf der Transplantations-Warteliste und die Zeitdauer zwischen Entnahme und Transplantation des betreffenden Organs.
Auf dem Bild seht ihr eine Aktion deutscher Tattoo-Studios, die zur Organspende aufrufen wollen: Um auf die rückläufigen Zahlen der Organspender aufmerksam zu machen, wurde sich auf ein gemeinsames Symbol geeinigt. Dieses könnt ihr euch in vielen Studios kostenlos stechen lassen und ein Zeichen für die Organspende setzen. Ein offizielles Dokument wird allerdings weiterhin benötigt. Das Tattoo dient nicht als Ersatz für den Organspendeausweis.
Woher wissen die Ärzte, dass ich tot bin?
Der endgültige, nicht behebbare Ausfall des gesamten Gehirns ist eine Voraussetzung für eine Organspende. Das bedeutet, dass die betroffene Person unumkehrbar verstorben ist / tot ist. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Patient nach korrekter Feststellung des Hirntods wieder aufgewacht ist. Der Hirntod muss von zwei Fachärzten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer unabhängig voneinander festgestellt und protokolliert werden. Das dauert mehrere Stunden bis Tage und gilt als eine der sichersten Diagnostiken in der Medizin. Wenn der vollständige und irreversible, also endgültige Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes festgestellt wurde, ist es unmöglich, dass der Patient wieder aufwacht. In diesem Fall bricht auch das Herzkreislaufsystem zusammen, da das Gehirn ausgefallen ist.
Kann ich sicher sein, dass meine Organe nicht einfach entnommen werden, wenn ich zum Beispiel im Koma liege?
Ja, denn das wäre ein Tötungsdelikt. Jeder Arzt in Deutschland hat sich unter anderem durch den hippokratischen Eid dazu verpflichtet, für jeden Patienten alles Medizinmögliche zu tun, um ihn zu retten. Auch am Unfallort können keine Organe entnommen werde. Das ist nur auf einer Intensivstation möglich, wenn ein Patient beatmet und intensivmedizinisch versorgt ist. Für die Krankenhäuser ist eine Organspende mit einem großen Aufwand verbunden. Der Körper des möglichen Spenders muss über Stunden bis einige Tage intensivmedizinisch in der Funktion gehalten werden. Damit ist ein Intensivbett belegt, es müssen zahlreiche Untersuchungen zur Empfängersicherheit durchgeführt und die Entnahme-OP geplant werden trotzdem ist es für die Krankenhäuser personell und zeitlich eine zusätzliche Belastung.
Warum funktionieren die Organe noch, wenn ich tot bin?
Weil der Körper trotz des Hirntods bis zur Organentnahme künstlich in der Funktion erhalten wird. Damit die Organe durchblutet werden und funktionsfähig gehalten werden, wird das Herz-Kreislaufsystem des Verstorbenen durch Beatmung und Medikamente aufrechterhalten. Der Totenschein wird bereits mit Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ausgestellt.
Was passiert nach meinem Tod mit den Organen, wenn ich keinen Organspendeausweis habe?
Ohne eine schriftliche Einwilligung werden keine Organe gespendet. Wer keinen Organspendeausweis besitzt, sollte in der Patientenverfügung entscheiden, was mit dem Körper nach dem Tod passiert. Wenn das nicht passiert, müssen die nächsten Angehörigen entscheiden. Das sind dann die Ehepartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Um die Angehörigen vor dieser schwierigen Entscheidung in einer emotional sehr belastenden Situation zu bewahren, sollte jeder Mensch sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und eine persönliche Entscheidung treffen. Diese sollte am besten in einem Organspendeausweis und/oder einer Patientenverfügung festgehalten und auch den Angehörigen mitgeteilt werden.