Haare versaut? Dann bekommt ihr Geld vom Friseur zurück
Fast jeder hat es schon erlebt - der Friseur hat den Haarschnitt oder die Haarfarbe versaut. Einfach nur wütend bezahlen und rausstürmen ist aber keine gute Idee. Das sind eure Rechte beim Friseur.
Zwei Stunden auf dem Stuhl sitzen, Haare waschen, Haare färben, Haare schneiden, Haare föhnen. Der Besuch beim Friseur ist, zumindest für Frauen, eine halbe Tagesaufgabe und noch teuer dazu. Deshalb ist die Wut oft umso größer, wenn der Blick in den Spiegel danach zum Schock wird. Gelbe statt blonde Haare, die Strähnen zu dick, die Haare zu kurz geschnitten. Fast jeder hat das schon erlebt. Aber was tun?
Haben wir überhaupt Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Frisur versaut ist?
Das kommt darauf an, was ihr bemängelt. Wenn eure Kopfhaut sich vom Färbemittel entzündet habt ihr einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wenn die Frisur allerdings verschnitten wurde, gibt’s keinen Schadensersatz, weil es sich dabei um die Verletzung ästhetischer Schönheitsideale handelt. Für Gerichte ist das in der Regel kein objektiver Schaden.
Wenn die Haare gelb statt blond gefärbt sind habt ihr ein Recht auf Nachbesserung. Das habt ihr generell bei allem, was ihr nach dem Friseurbesuch bemängelt. Um rechtlich sicher zu gehen, solltet ihr dem Friseur direkt sagen, dass ihr unzufrieden seid und ihm ein bis zwei Tage Zeit für einen neuen Termin geben. Verweigert er das oder seid ihr auch mit dem zweiten Versuch unzufrieden, könnt ihr zur Konkurrenz gehen und dem ursprünglichen Friseur die Rechnung schicken.
Tipp:
Macht auf jeden Fall direkt Fotos von der missglückten Haarfarbe oder Frisur. So könnt ihr später beweisen, dass die Leistung des Friseurs auch wirklich fehlerhaft war.