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Haare versaut? Dann bekommt ihr Geld vom Friseur zurück

Fast jeder hat es schon erlebt - der Friseur hat den Haarschnitt oder die Haarfarbe versaut. Einfach nur wütend bezahlen und rausstürmen ist aber keine gute Idee. Das sind eure Rechte beim Friseur.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG

Zwei Stun­den auf dem Stuhl sitzen, Haare waschen, Haare färben, Haare schnei­den, Haare föhnen. Der Besuch beim Friseur ist, zumin­dest für Frauen, eine halbe Tages­auf­gabe und noch teuer dazu. Deshalb ist die Wut oft umso größer, wenn der Blick in den Spie­gel danach zum Schock wird. Gelbe statt blonde Haare, die Sträh­nen zu dick, die Haare zu kurz geschnit­ten. Fast jeder hat das schon erlebt. Aber was tun?

Haben wir überhaupt Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Frisur versaut ist?

Das kommt darauf an, was ihr bemän­gelt. Wenn eure Kopf­haut sich vom Färbe­mit­tel entzün­det habt ihr einen Anspruch auf Schmer­zens­geld. Wenn die Frisur aller­dings verschnit­ten wurde, gibt’s keinen Scha­dens­er­satz, weil es sich dabei um die Verlet­zung ästhe­ti­scher Schön­heits­ide­ale handelt. Für Gerichte ist das in der Regel kein objek­ti­ver Scha­den.

Wenn die Haare gelb statt blond gefärbt sind habt ihr ein Recht auf Nach­bes­se­rung. Das habt ihr gene­rell bei allem, was ihr nach dem Friseur­be­such bemän­gelt. Um recht­lich sicher zu gehen, soll­tet ihr dem Friseur direkt sagen, dass ihr unzu­frie­den seid und ihm ein bis zwei Tage Zeit für einen neuen Termin geben. Verwei­gert er das oder seid ihr auch mit dem zwei­ten Versuch unzu­frie­den, könnt ihr zur Konkur­renz gehen und dem ursprüng­li­chen Friseur die Rech­nung schi­cken.

Tipp:

Macht auf jeden Fall direkt Fotos von der miss­glück­ten Haar­fa­rbe oder Frisur. So könnt ihr später bewei­sen, dass die Leis­tung des Friseurs auch wirk­lich fehler­haft war.