Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen: So ist die rechtliche Lage
Die Solidarität gegenüber den Menschen in der Ukraine ist riesig. Bei uns in Bayern bieten sogar einige von euch den Geflüchteten private Unterkünfte an. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Lage und was sollte dabei beachtet werden? Ein Überblick.
Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet gehen zu einer Sammelstelle
Mehr als 1,5 Millionen Menschen sind bereits seit Kriegsbeginn in der Ukraine geflüchtet – und es werden täglich mehr. Die Vereinten Nationen sprechen von der größten Flüchtlingswelle seit dem Zweiten Weltkrieg. Auch bei uns in Bayern kommen laufend Geflüchtete aus der Ukraine an und brauchen dringend eine Unterkunft. Neben den offiziellen Anlaufstellen haben sich auch viele von euch bereit erklärt, Geflüchtete privat aufzunehmen. Was genau aber gilt für die private Aufnahme von Geflüchteten?
Geflüchtete aus der Ukraine privat aufnehmen - ist das einfach so möglich?
Ja! Denn Staatsbürger aus der Ukraine können visumfrei nach Deutschland einreisen und dürfen daher wohnen, wo sie möchten. Sie müssen also nicht zwingend in einer staatlichen oder kommunalen Anlaufstelle untergebracht werden.
Eine Ausnahme gilt für unbegleitete Kinder und Jugendliche. Hier muss eine Aufnahme immer über das Jugendamt erfolgen. Die Minderjährigen werden anschließend an Pflegefamilien vermittelt. Sind die Kinder gemeinsam mit erwachsenen Verwandten eingereist, gilt diese Regelung nicht. Dann können die Familien ganz normal auch privat aufgenommen werden.
Ich möchte eine Wohngelegenheit anbieten - was muss ich dabei beachten?
Wer selbst eine private Wohngelegenheit für Geflüchtete aus der Ukraine anbieten möchte, sollte das bestenfalls organisiert tun – heißt über eine kommunale Meldestelle oder über Vereine und NGOs. Einen Überblick zu den offiziellen Meldestellen der bayerischen Städte findet ihr hier.
Auch das bayerische Innenministerium bietet eine Plattform an, um Wohngelegenheiten, aber auch andere Hilfsangebote koordiniert an die Geflüchteten zu vermitteln.
Muss die Aufnahme von Geflüchteten gemeldet werden?
Ukrainische Staatsbürger können sich derzeit in Deutschland 90 Tage lang ohne Registrierung aufhalten. Die ihnen zustehenden Leistungen erhalten sie allerdings nur mit einer Registrierung. Zudem bitten die Behörden um eine Anmeldung, damit sie die Gesamtzahlen besser im Blick behalten können. Die Registrierung von Geflüchteten erfolgt in ganz Bayern über die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort, außerdem in den sogenannten Anker-Einrichtungen und im Ankunftszentrum (in München zum Beispiel am Hauptbahnhof).
Ukrainischen Kriegsflüchtlinge haben einen Schutzstatus: Die Mitgliedsstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, dass dieser für ein Jahr gilt, verlängerbar auf insgesamt drei Jahre. Mit dem Status erhalten sie Aufenthaltsrechte, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum, Sozialhilfe, medizinische oder sonstige Unterstützung sowie Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts. Ein Asylverfahren müssen ukrainische Flüchtlinge nicht beantragen.
Gibt es finanzielle Unterstützung für die private Aufnahme?
Geflüchtete aus der Ukraine erhalten grundsätzlich die gleichen Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie sich registriert haben. Der Staat kommt also für anfallende Mietkosten auf – allerdings nur, wenn die Geflüchteten nicht in der Lage dazu sind, aus ihrem eigenen Vermögen dafür aufzukommen.