Unverheiratete Väter: Diese Rechte haben sie
Unverheiratete Väter stehen oft vor rechtlichen Fragen. Wie die Situation genau aussieht und worauf ihr achten müsst, lest ihr hier.
Die traditionelle Vorstellung von Familie hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, ohne den Bund der Ehe zu leben und Kinder zu haben. In vielen Fällen sind sie glückliche und stabile Familien, aber unverheiratete Väter stehen oft vor rechtlichen Herausforderungen und Unsicherheiten bezüglich ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten.
Welche Rechte haben unverheiratete Väter?
Unverheiratete Väter haben in den meisten Ländern das Recht auf das Sorgerecht für ihre Kinder. Dies ermöglicht ihnen, in wichtigen Entscheidungen, die das Wohl des Kindes betreffen, mitzuentscheiden. Lehnt die Mutter das gemeinsame Sorgerecht ab, kann der Vater beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen.
Der Vater kann ein gemeinsames Sorgerechtsverfahren einleiten.
Elisa Catic-Behr, Expertin für Familienrecht bei der Anwaltskanzlei Bietmann in Köln, gegenüber dem WDR
Welche Voraussetzung gibt es für das Sorgerecht?
Die Anerkennung der Vaterschaft ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte und Verantwortlichkeiten des Vaters zu etablieren. Sie kann entweder freiwillig geschehen, wenn beide Eltern einverstanden sind, oder durch gerichtliche Anordnung.
Wenn unverheiratete Eltern später heiraten, erhalten sie automatisch das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Dies gilt jedoch nur, wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde.
Welche finanziellen Verpflichtungen haben unverheiratete Väter in Deutschland?
Unverheiratete Väter in Deutschland haben die Pflicht, finanziell für ihre Kinder zu sorgen. Die genaue Höhe der Unterhaltszahlungen hängt vom angepassten Nettoeinkommen des unterstützenden Elternteils und dem Alter des Kindes ab.
Wo finden unverheiratete Väter in Deutschland rechtliche Unterstützung?
Unverheiratete Väter in Deutschland, die rechtliche Fragen oder Streitigkeiten haben, sollten rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt, der sich auf Familienrecht spezialisiert hat, kann wertvolle Unterstützung bieten. Die Rechte unverheirateter Väter in Deutschland sind gesetzlich geschützt, wobei das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt steht.
Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich mit Rechten von Vätern
Bis zum Bundesverfassungsgericht ist ein leiblicher Vater gezogen, um auch rechtlich als Vater seines Kindes anerkannt zu werden. "Es ist ein Wunschkind", sagt der 44-Jährige aus Sachsen-Anhalt zur Erklärung über den heute dreijährigen Sohn. Er wolle aktiv an der Entwicklung seines Kindes mitwirken. Sollte er rechtlicher Vater werden, möchte er das anteilige Sorgerecht erkämpfen. Nur als biologischer Vater gehe das nicht. In der Position könne er den Umgang mit seinem Sohn nur in einem Umfang einklagen wie etwa Großeltern es könnten. Das Problem: Das Standesamt hatte den Lebensgefährten der Mutter mit deren Zustimmung als rechtlichen Vater eingetragen - nachdem der biologische Vater einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte und die Gerichte haben entschieden, dass er es immer noch ist. Denn wenn das Kind in einer verwandtschaftlichen Beziehung zum rechtlichen Vater steht, kann der leibliche Vater dies nicht bestreiten. Er wird nun beim Bundesverfassungsgericht eine Gesetzesänderung beantragen. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
Der Fall macht auch deutlich, dass sich Beziehungs-, Partnerschafts- und Familiengefüge ändern können. Solche aus Vater, Mutter und Kind existieren zwar genauso wie verheiratete Elternteile - doch sie sind bei weitem nicht (mehr) ausnahmslose Realität.
Bundesregierung plant Änderungen bei Regeln zu Elternschaft
Die Bundesregierung will Vereinbarungen zur rechtlichen Elternschaft ermöglichen. Das solle im Zuge der geplanten Änderungen beim Abstammungsrecht geschehen, sagte die Staatssekretärin im Bundesjustizministerium, Angelika Schlunck vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Weitere Schwerpunkte dabei seien, die Mutterschaft einer weiteren Frau einzuführen und Kindern mehr Rechte zu geben, Informationen über die leibliche Abstammung zu bekommen. All dies wird laut Schlunck Auswirkungen auf Fragen der Anfechtung von Vater- und Mutterschaften haben. Die Thematik sei "in der Tat nicht ganz trivial", sagte Schlunck. Daher werde es voraussichtlich bis zum Ende der Legislaturperiode im Sommer 2025 dauern, bis die Regelungen dazu ausgearbeitet sind.