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Testpflicht für Kinder im ÖPNV während der Ferien

Nächste Woche sind in Bayern Faschingsferien. Für Kinder ab sechs Jahren bringt das wieder Unannehmlichkeiten mit sich. Alles, was ihr zu den Regeln wissen müsst, lest ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Corona Test bei Kind Foto: Alena Stalmashonak/Adobe Stock

Unge­impfte Kinder ab sechs Jahren brau­chen in den anste­hen­den Faschings­fe­rien einen nega­ti­ven Schnell­test, wenn sie im Öffent­li­chen Nahver­kehr unter­wegs sind.

Warum brauchen sie in den Ferien jetzt den Test?

Kinder gelten im ÖPNV in den Ferien nicht als getes­tet, bestä­tigt das Gesund­heits­mi­nis­te­rium. Schü­ler sind nur außer­halb der Feri­en­zeit von der soge­nann­ten 3G-Regel im öffent­li­chen Perso­nen­ver­kehr ausge­nom­men. Die 3G-Regel bedeu­tet ausfor­mu­liert, man hat nur Zugang, wenn man geimpft, gene­sen oder getes­tet ist. Diese Regel hat schon vor Weih­nach­ten für viel Protest gesorgt, geän­dert hat sich aber nichts. Auch wenn die Kinder Kran­ken­häu­ser oder Pfle­ge­heime besu­chen, müssen sie vorher einen Test machen.

Impfstoff für Kinder ab 6 Jahren

Der Impf­stoff von Moderna soll für Kinder von 6 bis 11 Jahren zuge­las­sen werden, da die Wirk­sam­keit und Sicher­heit des Präpa­ra­tes ebenso hoch sei wie bei Erwach­se­nen. Somit wird die Impf­mög­lich­keit für Kinder nun ausge­wei­tet.