Testpflicht für Kinder im ÖPNV während der Ferien
Nächste Woche sind in Bayern Faschingsferien. Für Kinder ab sechs Jahren bringt das wieder Unannehmlichkeiten mit sich. Alles, was ihr zu den Regeln wissen müsst, lest ihr hier.
Ungeimpfte Kinder ab sechs Jahren brauchen in den anstehenden Faschingsferien einen negativen Schnelltest, wenn sie im Öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind.
Warum brauchen sie in den Ferien jetzt den Test?
Kinder gelten im ÖPNV in den Ferien nicht als getestet, bestätigt das Gesundheitsministerium. Schüler sind nur außerhalb der Ferienzeit von der sogenannten 3G-Regel im öffentlichen Personenverkehr ausgenommen. Die 3G-Regel bedeutet ausformuliert, man hat nur Zugang, wenn man geimpft, genesen oder getestet ist. Diese Regel hat schon vor Weihnachten für viel Protest gesorgt, geändert hat sich aber nichts. Auch wenn die Kinder Krankenhäuser oder Pflegeheime besuchen, müssen sie vorher einen Test machen.
Impfstoff für Kinder ab 6 Jahren
Der Impfstoff von Moderna soll für Kinder von 6 bis 11 Jahren zugelassen werden, da die Wirksamkeit und Sicherheit des Präparates ebenso hoch sei wie bei Erwachsenen. Somit wird die Impfmöglichkeit für Kinder nun ausgeweitet.