Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung: Wie ihr einen Kita-Platz für eure Kids bekommt
Kita oder Tagesmutter? Wenn es um die Versorgung der Kinder geht, ist das eine von vielen Fragen. Wie viel kostet ein Betreuungsplatz? Wo stellt ihr einen Antrag? Welche Ansprüche habt ihr als Eltern? Alles rund um die Kinderbetreuung klären wir hier.
Rechtsanspruch auf Betreuung: Was bedeutet das?
Kinder ab einem Jahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Das gilt seit 2013. Das ist aber keine Garantie, dass Eltern auch einen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen. Denn nicht überall stehen ausreichend Plätze für alle Kinder zur Verfügung.
Wenn ihr berufstätig, arbeitssuchend oder in einer Ausbildung seid, hat euer Kind sogar einen Betreuungsanspruch, wenn es jünger als ein Jahr ist. Das gilt auch, wenn ihr zum Beispiel selbst einen kranken Elternteil pflegen müsst und euch nicht ausreichend um euer Kind kümmern könnt.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kita und Tagespflege?
In einer Kindertageseinrichtung (Kita) werden Kinder halb- oder ganztägig von ausgebildeten Erziehern betreut und gefördert. In der Tagespflege werden eure Kids in kleinen Gruppen von einer festen Bezugsperson beaufsichtigt, also einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Letztere Betreuungsart ist in der Regel individueller und flexibler, es werden zum Beispiel weniger Kinder gemeinsam betreut.
Wer berät mich rund um Kita und Kinderbetreuung?
Über örtliche Betreuungsangebote und ihre Konzepte beraten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie sind verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen und Tagesmüttern. In der Regel sind das die Jugendämter in eurer Nähe. Im Zweifel vermittelt die Kommune euch auch die richtigen Ansprechpartner.
Zu den Anlaufstellen in Bayern erfahrt ihr hier mehr. Die Experten helfen euch, die passende Einrichtung für euch und eure Kids zu finden.
Muss ich das Angebot eines Trägers annehmen?
Einen Platz können Eltern nur ablehnen, wenn er unzumutbar ist. Anderenfalls könnt ihr den Betreuungsanspruch verlieren. Was unzumutbar ist, z.B. eine unangemessene Entfernung der Betreuungseinrichtung vom Wohnort, hängt vom Einzelfall ab. Im Streitfall muss das ein Gericht klären.
Wann muss ich mich um eine Kinderbetreuung kümmern?
Sobald klar ist, dass euer Kind künftig betreut werden soll, solltet ihr einen Platz beantragen – selbst dann, wenn noch kein Anspruch besteht. Das Jugendamt hat so genügend Zeit, um den Bedarf zu planen. Hinzu kommt, dass manche Träger Antragsfristen setzen. Kümmert euch also frühzeitig.
Wie beantrage ich eine Kinderbetreuung und worauf muss ich achten?
Im Namen des Kindes stellt ihr als Eltern einen Antrag für die Betreuung. Am besten macht ihr das schriftlich. In dem Schreiben teilt ihr dem Jugendamt mit, ob ihr eine Kita oder Tagespflege in Anspruch nehmen möchtet. Gleichzeitig gebt ihr an, ab wann und in welchem Umfang euer Kind Betreuung benötigt.
Stellt den Antrag am besten schon vor dem ersten Geburtstag eures Kindes. Danach erneuert ihr den Antrag zur Absicherung, weil der Anspruch erst dann entsteht. Streut außerdem breit: Meldet bei allen infrage kommenden Einrichtungen euer Interesse an, dass ihr einen Betreuungsplatz braucht. Gegebenenfalls kommt ihr auf eine Warteliste. Nutzt für euren Antrag auf einen Betreuungsplatz gerne unser Musterschreiben.
Wie viel Zeit kann mein Kind in der Betreuung verbringen?
Das Regelangebot lautet, dass euer Kind mindestens 20 Stunden in der Woche betreut wird. Der Anspruch kann aber auch darüber hinausgehen, wenn ihr zum Beispiel berufstätig seid oder studiert.
Wie teuer ist ein Betreuungsplatz für mein Kind?
Wie viel der Platz in einer Kita kostet, hängt stark vom Wohnort ab. Die Spanne liegt bundesweit zwischen 0 und 630 Euro pro Monat für ein Kind im Alter von anderthalb Jahren. In Bayern regelt jede Kommune bzw. jeder Träger selbst die Kitagebühren. Es gibt keine einheitliche Regelung. Die Höhe der Elternbeiträge hängt meist von mehreren Faktoren ab:
- Jahreseinkommen der Eltern
- Alter des Kindes
- Betreuungszeit
- Zahl der Geschwisterkinder
Neben den Gebühren müssen Eltern in der Regel noch das Essen für die Kids bezahlen. Bei Geringverdienern übernimmt häufig das Jugendamt auf Antrag die Kosten.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hatte Anfang 2019 die Kitagebühren in den größten deutschen Städten verglichen. Darunter waren auch die drei größten Städte in Bayern. Beispielhaft hier aufgeführt sind die Sätze für Kinder im Alter von 18 Monaten.
Augsburg | |||
Bruttoeinkommen / Betreuungsumfang | 25 Std. | 35 Std. | 45 Std. |
30.000 € | 222,00 € | 253,00 € | 273,00 € |
50.000 € | 222,00 € | 253,00 € | 273,00 € |
90.000 € | 222,00 € | 253,00 € | 273,00 € |
In Augsburg gilt die Gebührenordnung nur für städtische Einrichtungen. Es gibt keine Gebührenstaffelung nach Einkommen.
München | |||
Bruttoeinkommen / Betreuungsumfang | 25 Std. | 35 Std. | 45 Std. |
30.000 € | 65,00 € | 91,00 € | 109,00 € |
50.000 € | 165,00 € | 231,00 € | 278,00 € |
90.000 € | 234,00 € | 328,00 € | 397,00 € |
In München gilt die Gebührenordnung ebenfalls nur für städtische Einrichtungen. Die Gebühren freier Träger weichen zum Teil deutlich ab.
Nürnberg | |||
Bruttoeinkommen / Betreuungsumfang | 25 Std. | 35 Std. | 45 Std. |
30.000 € | 210,00 € | 270,00 € | 330,00 € |
50.000 € | 210,00 € | 270,00 € | 330,00 € |
90.000 € | 210,00 € | 270,00 € | 330,00 € |
In Nürnberg gilt die Gebührenordnung auch nur für städtische Einrichtungen. Eine Gebührenstaffelung nach Einkommen ist nicht vorgesehen.
Wie kann ich Betreuungskosten steuerlich berücksichtigen?
Die Kosten für die Unterbringung eures Kindes in einer Kita oder bei einer Tagesmutter könnt ihr als Sonderausgaben von eurer Steuer absetzen. Zwei Drittel der Kosten werden vom Finanzamt anerkannt – höchstens aber 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
Die Kosten für Verpflegung und Transport des Kindes zur Kita sind dagegen nicht absetzbar. Wichtige Voraussetzung: Es muss ein Arbeitsvertrag vorliegen und ein Lohn überwiesen werden. Dann kann auch die Betreuung durch bezahlte Familienangehörige abgesetzt werden. Allerdings nur, wenn Oma, Opa oder Tante nicht im selben Haushalt leben.
Was muss in einem Betreuungsvertrag stehen?
Wenn ihr einen Betreuungsplatz ergattert habt, schließt ihr einen Vertrag, z.B. mit einer Kita. Wichtige Punkte, die darin festgehalten sein sollten, sind:
- Höhe der Elternbeiträge
- Ganztags- oder Halbtagsplatz
- tägliche Dauer der Betreuung
- Abholberechtigte für das Kind
- Kündigungsklauseln
Was kann ich machen, wenn mein Betreuungsantrag abgelehnt wird?
Nachdem ihr einen ablehnenden oder nicht euren Vorstellungen entsprechenden Bescheid bekommen habt, könnt ihr innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn dieser ebenfalls abgelehnt wird, könnt ihr auch klagen. Welche Frist dafür gilt, steht in einer Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Wenn so eine Belehrung fehlt, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Klagen könnt ihr außerdem, wenn das Jugendamt nicht innerhalb von drei Monaten nach eurer Bedarfsmeldung reagiert.
Ziel von Widerspruch oder Klage ist es, dass der Träger der Jugendhilfe binnen einer von euch gesetzten Frist einen Platz zuweist oder einen neu schafft. Sollte die Zeit bis zum geplanten Besuch einer Kita knapp werden, könnt ihr auch vor dem Verwaltungsgericht einen Eilantrag stellen.