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Kitageld wird in Bayern zurückerstattet: Diese Voraussetzungen gelten

Eltern in Bayern bekommen unter Umständen den Elternbeitrag für die Kita, die Betreuung oder den Hort zurückerstattet. Doch auch hier gibt es einige Dinge zu beachten.

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Kind, das mit einem roten Auto spielt Familie & Kinder Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Eltern, die ihre Kinder nicht oder nur an wenigen Tagen in die Notbetreuung in die Kita oder Mittagsbetreuung bringen, sollen bei den Elternbeiträgen entlastet werden. So sollen die Kitagebühren für Januar und Februar in diesem Fall rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 ersetzt werden. Die Kosten werden dabei zu 30 Prozent von den Kommunen und zu 70 Prozent vom Freistaat Bayern übernommen. Auch für die Monate April und Mai werden die Kosten weiter erstattet.

Kann ich mein Kind trotz Erstattung einige Tage in die Notbetreuung bringen?

Ja, aber nur wenn es in den Monaten Januar und Februar maximal fünf Tage pro Monat sind. Die Notbetreuung sollte wenn möglich vermieden werden, denn genau aus dem Grund gibt es ja auch die Erstattung. Ab dem sechsten Tag Notbetreuung in einem Monat würde der Anspruch auf Erstattung entfallen. 

Diese Pauschalbeiträge werden erstattet

Bei der Erstattung richtet sich der Freistaat Bayern nach den Pauschalbeiträgen aus dem ersten Lockdown.

  • Krippe: 300 Euro pro Monat
  • Kindergarten: 50 Euro pro Monat
  • Hort: 100 Euro pro Monat
  • Kindertagespflege: 200 Euro
  • Mittagsbetreuung bis ca. 14 Uhr: 68 Euro
  • Mittagsbetreuung bis 16 Uhr: 110 Euro

Was ist wenn die Kitagebühren höher als die Erstattung ist?

Die Kitas und Betreuungseinrichtungen können sich das Geld vom Freistaat holen und dann müssen die Eltern nichts bezahlen. Kostet der Krippenplatz jetzt 500 Euro pro Monat, erhält die Einrichtung trotzdem nur die 300 Euro Pauschale Erstattung. Die Betreuungseinrichtung kann dann entscheiden, ob sie mit dem Betrag einverstanden ist oder ob die Eltern den gesamten Betrag zahlen müssen. Eine Differenzzahlung ist nicht möglich. Rechtlich ist dieses Vorgehen erlaubt, weil in fast allen Verträgen steht, sofern die Kita oder Betreuungseinrichtung nichts für die Schließung kann, darf weiterhin abgebucht werden. 

Bekommen die Eltern direkt die Erstattung?

Nein, die Pauschalen gehen an die jeweiligen Betreuungseinrichtungen. Diese buchen den Elternbeitrag dann entweder nicht ab oder erstatten zu viel gezahlte Gebühren. 

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