Bierstübl, Waldmeister oder Puppe: Welche Vornamen darf man Kindern nicht geben?
Die lange Suche nach dem perfekten Namen fürs Kind kann ganz schön schwierig sein. Ein schöner Name soll's sein, der passt, aber eben auch etwas Besonderes ist. Viele Eltern schießen dabei aber gerne mal über's Ziel hinaus. Wir haben euch eine Liste mit den kuriosesten Namen zusammengestellt - die schlussendlich NICHT genommen werden durften.
Eltern und werdende Eltern kennen es: Den perfekten Namen für den neuen Familiennachwuchs rauszusuchen, ist wirklich nicht leicht. Zum einen dürfen mindestens zwei Parteien mitentscheiden – das ist die erste Hürde. Und die zweite ist dann die Namenssuche selbst: Der Vorname soll schön sein, zum Kind passen und sich im besten Fall auch von der Masse abheben. Gar nicht so einfach!
Kein Wunder also, dass die Behörden bisweilen sehr abenteuerliche Namensvorschläge vorgelegt bekommen. Einige davon sind sogar so unzumutbar, dass sie knallhart abgelehnt werden müssen.
Wir haben euch da ein paar zusammengestellt!
Diese Namen dürft ihr euren Kindern nicht geben:
- Waldmeister
- Lenin
- Bierstübl
- Pillula
- Satan
- McDonald
- Puppe
- Nelkenheini
- Tom Tom
- Superman
- Schroeder
- Gucci
Doch Ausnahmen bestätigen die Regel. Es wurden tatsächlich auch einige Namen genehmigt, von denen man nicht denken würde, dass man sein Kind echt offiziell so nennen darf…
Diese ausgefallenen Namen wurden genehmigt:
- Champagna
- Pepsi-Carola
- Schneewittchen
- Cinderella-Melodie
- Tarzan
- Popo
- Winnetou
Welche Regeln gelten eigentlich bei der Namenswahl?
Das Standesamt genehmigt Namen für das Kind nur, wenn festgelegte Kriterien erfüllt sind. Beispielsweise müssen beide Elternteile mit der Namenswahl einverstanden sein. Aber welche weitere Kriterien gibt es für den Namen selbst?!
Sobald der Name einen fremden Ursprung hat, muss er in lateinischen Schriftzeichen buchstabengetreu wiedergegeben werden können oder dem Klang und Lautregel der deutschen Rechtschreibung entsprechen. Außerdem sind für Mädchen nur weibliche Namen und für Jungs nur männliche Namen erlaubt. Eine Ausnahme gibt es hier beim Namen „Maria“. Sobald eine Namenskreation für Verunsicherung beim Geschlecht sorgt, muss ein weiterer Name gegeben werden, der eindeutig zeigt, ob das Kind weiblich oder männlich ist.
Und natürlich: Sobald ein Name lächerlich ist, wird er vom Gesetzgeber grundsätzlich verboten. Zudem sind geografische Bezeichnungen oder Familiennamen, die offensichtlich kein Vorname sind, nicht erlaubt.