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Bierstübl, Waldmeister oder Puppe: Welche Vornamen darf man Kindern nicht geben?

Die lange Suche nach dem perfekten Namen fürs Kind kann ganz schön schwierig sein. Ein schöner Name soll's sein, der passt, aber eben auch etwas Besonderes ist. Viele Eltern schießen dabei aber gerne mal über's Ziel hinaus. Wir haben euch eine Liste mit den kuriosesten Namen zusammengestellt - die schlussendlich NICHT genommen werden durften.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Baby zwischen Eltern Familie & Kinder Foto: smpratt90/pixabay

Eltern und werdende Eltern kennen es: Den perfek­ten Namen für den neuen Fami­li­ennach­wuchs raus­zu­su­chen, ist wirk­lich nicht leicht. Zum einen dürfen mindes­tens zwei Parteien mitent­schei­den – das ist die erste Hürde. Und die zweite ist dann die Namens­su­che selbst: Der Vorname soll schön sein, zum Kind passen und sich im besten Fall auch von der Masse abhe­ben. Gar nicht so einfach!

Kein Wunder also, dass die Behör­den biswei­len sehr aben­teu­er­li­che Namens­vor­schläge vorge­legt bekom­men. Einige davon sind sogar so unzu­mut­bar, dass sie knall­hart abge­lehnt werden müssen.

Wir haben euch da ein paar zusam­men­ge­stellt!

Diese Namen dürft ihr euren Kindern nicht geben:

  • Wald­meis­ter
  • Lenin
  • Bier­stübl
  • Pillula
  • Satan
  • McDo­nald
  • Puppe
  • Nelkenheini
  • Tom Tom
  • Super­man
  • Schro­eder
  • Gucci

Doch Ausnah­men bestä­ti­gen die Regel. Es wurden tatsäch­lich auch einige Namen geneh­migt, von denen man nicht denken würde, dass man sein Kind echt offi­zi­ell so nennen darf…

Diese ausgefallenen Namen wurden genehmigt:

  • Cham­pa­gna
  • Pepsi-Carola
  • Schnee­witt­chen
  • Cinde­rella-Melo­die
  • Tarzan
  • Popo
  • Winne­tou

Welche Regeln gelten eigentlich bei der Namenswahl?

Das Stan­des­amt geneh­migt Namen für das Kind nur, wenn fest­ge­legte Krite­rien erfüllt sind. Beispiels­weise müssen beide Eltern­teile mit der Namens­wahl einver­stan­den sein. Aber welche weitere Krite­rien gibt es für den Namen selbst?!

Sobald der Name einen frem­den Ursprung hat, muss er in latei­ni­schen Schrift­zei­chen buch­sta­ben­ge­treu wieder­ge­ge­ben werden können oder dem Klang und Laut­re­gel der deut­schen Recht­schrei­bung entspre­chen. Außer­dem sind für Mädchen nur weib­li­che Namen und für Jungs nur männ­li­che Namen erlaubt. Eine Ausnahme gibt es hier beim Namen „Maria“. Sobald eine Namens­kre­a­tion für Verun­si­che­rung beim Geschlecht sorgt, muss ein weite­rer Name gege­ben werden, der eindeu­tig zeigt, ob das Kind weib­lich oder männ­lich ist.

Und natür­lich: Sobald ein Name lächer­lich ist, wird er vom Gesetz­ge­ber grund­sätz­lich verbo­ten. Zudem sind geogra­fi­sche Bezeich­nun­gen oder Fami­li­enna­men, die offen­sicht­lich kein Vorname sind, nicht erlaubt.