Ablösung des Kindergeldes ab 2025: Das müsst ihr wissen
Das Kindergeld soll abgeschafft werden und künftig unter die Kindergrundsicherung fallen. Wir haben alle wichtigen Informationen für euch zusammengefasst.
Die Bundesregierung hat eine Reform des Kindergeldes beschlossen, die ab 2025 in Form der Kindergrundsicherung umgesetzt wird. Diese Reform zielt darauf ab, bis zu 5,6 Millionen von Armut bedrohte Kinder und ihre Familien durch eine einfachere und schnellere Bereitstellung finanzieller Leistungen zu unterstützen. Eine tragende Rolle bei dieser Maßnahme soll die neue Kindergrundsicherung spielen. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Dadurch entstehen auch zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe.
Das passiert mit dem Kindergeld
Die Einführung der Kindergrundsicherung ist für das Jahr 2025 geplant und soll das derzeitige Kindergeld ablösen. Für diese Umstellung sind zusätzliche Kosten von 2,4 Milliarden Euro vorgesehen, um insbesondere einkommensschwache Familien finanziell zu entlasten. Ein Hauptziel besteht darin, die Antragsstellung zu vereinfachen und Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag zu bündeln. Aktuell müssen Eltern verschiedene finanzielle Entlastungen bei verschiedenen Behörden beantragen, was zu einer niedrigen Antragsquote führt. Die Kindergrundsicherung zielt darauf ab, dies zu ändern und einen einheitlicheren, einfacheren und gezielteren Prozess zu schaffen. Die Kindergrundsicherung soll für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden und bei Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr bzw. während des Studiums sogar noch zwei Jahre länger. Volljährige Kinder erhalten die Zahlungen direkt, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen.
Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben.
Familienministerin Lisa Paus
Das ist vorgesehen
Die Kindergrundsicherung besteht aus zwei Teilen: dem Kindergarantiebetrag und dem Kinderzusatzbetrag, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Kindergarantiebetrag entspricht dem aktuellen Kindergeld und soll jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Dieser Betrag wird nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet.
Der Zusatzbetrag ist altersabhängig und hängt vom Einkommen der Eltern ab. Höhere Einkommen führen zu niedrigeren Leistungen, und ab einem bestimmten Jahreseinkommen entfällt der Anspruch. Der Zusatzbetrag beinhaltet neben Bildungs- und Teilhabepauschalen auch eine Kinderwohnkostenpauschale.
So hoch soll die Kindergrundsicherung sein
Die finanzielle Unterstützung für armutsgefährdete Kinder soll zwischen 530 Euro für die jüngsten und 636 Euro für die ältesten Kinder liegen. Dies berücksichtigt eine angekündigte Erhöhung des Bürgergeldes und eine moderate Erhöhung im Folgejahr. Es wird betont, dass nicht erwerbstätige Eltern keine generellen Leistungsverbesserungen erhalten werden.
Wie soll der Antragsprozess ablaufen?
Ein neues Online-Portal soll die Antragsstellung erleichtern und die Familienkasse zu einer "Familienservicestelle" transformieren. Dieses Portal wird Familien aktiv auf ihnen zustehende Leistungen hinweisen und den Gang zu verschiedenen Ämtern überflüssig machen. Die Einkommensnachweise sollen automatisch vom Finanzamt bereitgestellt werden. Die Entwicklung eines "Kindergrundsicherungs-Checks" wird angestrebt, um automatisiert den Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag zu prüfen. Zusätzlich ist die Errichtung eines "Kinderchancenportals" geplant, um Bildungs- und Teilhabeleistungen einfach zu beantragen.
Hürden stehen der Umsetzung im Weg
Doch die nächsten Hürden für das sozialpolitische Herzensprojekt stehen schon bevor: Wenige Minuten nach dem Kabinettsbeschluss kritisierte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, dass die Bundesregierung die Kindergrundsicherung bislang keiner vollständigen rechtlichen Prüfung unterzogen hat. Der Bundestag könne erwarten, dass das geschehe, bevor das Gesetz ins Parlament gehe. Das sei wichtig, da die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen, die bisher in anderen Gesetzen geregelt waren, bündele. Das Justizministerium hat nach eigenen Angaben den Entwurf zur rechtlichen Prüfung erhalten. Vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwürfe sind zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zuzuleiten. Erst nach Ablauf dieser Stellungnahmefrist kann der Deutsche Bundestag seine Beratung beginnen. Dem Beginn der parlamentarischen Beratungen stehe deshalb nichts entgegen. Das sei innerhalb der Bundesregierung auch so besprochen.
Die Fristen müssten auch eingehalten werden, denn der ehrgeizige Zeitplan von Paus lässt kaum Spielraum für erneuten Verzögerungen: Die Familienministerin rechnet mit einem Startdatum zum 1. Januar 2025. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht allerdings von einem Start "im Verlauf" des Jahres 2025 aus. Zudem ist fraglich, was noch an Debatten im Bundestag zu dem Thema aufkommt. SPD-Fraktionsvize Sönke Rix kündigte bereits an, dass die Partei im Bundestagsverfahren nochmal über den Asylbewerberzuschlag verhandeln will. Ein Punkt, der vor zwei Wochen verhinderte, dass die Kindergrundsicherung ins Kabinett kam. Im Gesetzentwurf hieß es dann schließlich, dass mit der Einführung der Kindergrundsicherung der in der Corona-Pandemie eingeführte Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz entfalle. Die Linie, die der FDP wichtig war. Mehr als 20 zivilgesellschaftliche Organisationen kritisierten dies.
Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen.
Maria Loheide, Diakonie-Vorständin Sozialpolitik
Und dann ist da noch die Hürde des Bundesrates und die Frage, ob die unionsgeführten Bundesländer dem Gesetzentwurf so überhaupt zustimmen. Das bisherige Konzept sei für Bayern so nicht tragbar, sagte etwa die bayrische Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) der "Süddeutschen Zeitung".