Was kann man alles von der Steuer absetzen?
Die Steuererklärung kann für viele Menschen eine undurchsichtige Angelegenheit sein. Doch sie birgt auch die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben geltend zu machen und so die Steuerlast zu mindern.
Die Steuererklärung ist für viele ziemlich verwirrend und oftmals unklar, was man überhaupt absetzen kann. Seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht, daher sollten alle Belege aufbewahrt werden, da das Finanzamt diese einfordern kann. Wir haben eine Übersicht für euch.
1. Außergewöhnliche Belastungen
Die zumutbare Belastung ist abhängig vom Jahreseinkommen, Familienstand und Anzahl der eigenen Kinder und beträgt zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
- Krankheitskosten wie Arzt- und Zahnarztrechnungen, Heilpraktikerleistungen, Kosten für Hilfsmittel und
- Medikamente
- Beerdigungskosten
- Kosten für Berufsausbildung der eigenen Kinder
- Pflegepauschbetrag und Pflegeheimkosten
- Wiederbeschaffungskosten nach Unwetterschäden
- Umbaukosten für behindertengerechte Wohnungen
2. Werbungskostenabzug
Werbungskosten sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen und nicht vom Arbeitgeber erstattet werden, so die Volksbanken Raiffeisenbanken. Beispiele für absetzbare Werbungskosten:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Bewerbungskosten
- Fortbildungskosten
- Kosten für berufliche Auswärtstätigkeiten
- Kosten für häusliches Arbeitszimmer
- Umzugskosten bei berufsbedingtem Umzug
Steueranrechnung für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (so steuern.de):
- 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, max. 1.200 EUR pro Jahr
- 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, max. 4.000 EUR pro Jahr
3. Sonderausgabenabzug
Unter gewissen Bedingungen können private Ausgaben als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden, erklären die Volksbanken Raiffeisenbanken. Arbeitnehmer und Beamte können jährlich bis zu 1.900 Euro absetzen, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Jahr geltend machen können. Beispiele für absetzbare Sonderausgaben:
- Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung
- Beiträge zur Riester-Rente
- Spenden an gemeinnützige Organisationen
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
- Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner
- Kirchensteuer
Nicht abzugsfähige Aufwendungen:
- Beiträge für Hausratsversicherung und Kfz-Versicherung
- Kosten für Klassenfahrten und Schulbücher
Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023?
Die Steuererklärung für Zeitraum 2023 muss am 2. September 2024 beim Finanzamt sein. Da der eigentliche Abgabetermin, der 31. August, auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag.
Wie lange dauert es, bis der Steuerbescheid kommt?
Die Bearbeitungszeit für den Steuerbescheid variiert je nach Finanzamt und Bundesland. Im Durchschnitt erhalten Steuerzahler ihren Bescheid etwa acht Wochen nach der Abgabe, so die Volksbanken Raiffeisenbanken. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel zeitgleich mit dem Versand des Bescheids. Die rechtzeitige Einreichung der Dokumente kann die Bearbeitung beschleunigen, aber auch hier können Verzögerungen auftreten, wenn nicht alle erforderlichen Daten vorliegen. Wichtig ist es, die Steuernummer anzugeben, um die Zuordnung zu ermöglichen. Eine automatisierte Bearbeitung erfolgt, wenn die Angaben denen der Vorjahre ähneln, was den Prozess beschleunigen kann. Elektronische Einreichung über ELSTER kann ebenfalls zu einer schnelleren Bearbeitung führen.
Die maximale Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel sechs Monate, kann jedoch verlängert werden, wenn zusätzliche Informationen benötigt werden. Nach dieser Frist sollten Steuerzahler den Bearbeitungsstand erfragen und bei übermäßiger Verzögerung einen Einspruch einlegen. Eine längere Bearbeitungszeit kann auch durch Umzüge bedingt sein.