Sicherheit und Komfort bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen
Die Bundesregierung hat wichtige Schritte unternommen, um die Sicherheit von Personalausweisen und Reisepässen zu erhöhen und gleichzeitig den Beantragungsprozess für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Mit einer Reihe von Neuerungen, die zwischen November 2023 und Mai 2025 eingeführt werden, reagiert sie auf moderne Betrugsmethoden und setzt gleichzeitig auf digitale Lösungen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat wichtige Schritte unternommen, um die Sicherheit von Personalausweisen und Reisepässen zu erhöhen und gleichzeitig den Beantragungsprozess für Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Mit einer Reihe von Neuerungen, die zwischen November 2023 und Mai 2025 eingeführt werden, reagiert sie auf moderne Betrugsmethoden und setzt gleichzeitig auf digitale Lösungen, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren.
Abholen schon seit 2023 einfacher
Seit November 2023 wird das Abholen von Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln erleichtert: Bürger müssen nicht mehr persönlich bei der Behörde erscheinen, um mit ihrer Unterschrift den Erhalt des PIN-Briefs für den Online-Ausweis zu bestätigen. Stattdessen genügt eine einfache Zustimmung. Dies ermöglicht es Kommunen, hoheitliche Dokumente an speziellen Automaten auszugeben, ähnlich den Poststationen, wodurch der Abholprozess beschleunigt und vereinfacht wird.
Weitere Verbesserungen ab November 2024
Eine weitere Verbesserung tritt im November 2024 in Kraft:
- Der PIN-Brief wird dann direkt bei der Beantragung des Dokuments übergeben, anstatt per Post versendet zu werden.
- Zudem wird der Direktversand der Dokumente an die Meldeanschrift der antragstellenden Person eingeführt, was den Gang zur Behörde oder zum Ausgabeautomaten überflüssig macht.
Große Veränderung ab Mai 2025
Die größte Veränderung erfolgt ab Mai 2025: Um die Sicherheit zu erhöhen und das "Morphing" zu bekämpfen, werden biometrische Lichtbilder für den Personalausweis nur noch digital erstellt und mit einer gesicherten Verbindung an die Behörden gesendet.
Morphing: eine Technik, bei der Kriminelle die Gesichter von zwei oder mehr Personen zu einem neuen Bild verschmelzen
! Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert, um sicherzustellen, dass alle Bilder den biometrischen Vorgaben entsprechen ! Die Bilder können entweder direkt bei der Behörde oder bei zertifizierten Dienstleistern erstellt werden, wobei zusätzliche Kosten von bis zu sechs Euro anfallen können.
Eine neue Verordnung
Diese Maßnahmen sind Teil der "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften", die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegt wurde. Die Verordnung zielt darauf ab, die Sicherheit von Ausweisdokumenten zu stärken und gleichzeitig den Prozess für die Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. Mit diesen Neuerungen setzt Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung einer sicheren und digitalisierten Verwaltung.