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Kinderreisepass nur noch 1 Jahr gültig - das müssen Eltern beachten

Die Sommerferien rücken näher. Wer mit Kindern wegfährt, muss einiges beachten. Auch die ganz Kleinen brauchen für Reisen ins Ausland einen Kinderreisepass und genau bei dem müssen Eltern jetzt etwas beachten.

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Mutter und Kind sitzen im Flugzeug. Deutschland Foto: Paul Hanaoka/Unsplash

Ab in den Urlaub. Für viele Fami­lien beginnt die Feri­en­zeit, davor heißt es Koffer­pa­cken. Gerade mit Kind darf nichts verges­sen werden. Neben Klei­dung, Sonnen­creme und Bade­sa­chen brau­chen Kinder auch einen eige­nen Pass. Wir sagen euch, was ihr da beach­ten soll­tet.

Wer braucht alles einen Reisepass?

Gene­rell gilt in Deut­sch­land: Jeder der ins Ausland reist, braucht Reise­do­ku­mente. Unab­hän­gig vom Alter. Also auch Klein­kin­der. Egal wohin ihr in den Urlaub fahrt, den Pass kennen die meis­ten Staa­ten welt­weit an.

Wie lange ist ein Kinderreisepass gültig?

Bei Kindern ist die Gültig­keits­dauer kürzer als bei Erwach­se­nen. Am 01.01.2021 hat sich diese geän­dert. Seit­dem bean­tragte Kinder­rei­se­pässe sind maxi­mal ein Jahr gültig. Sie können aber verlän­gert werden. Alle, die davor ausge­stellt worden, behal­ten natür­lich ihre Gültig­keit. Bei Kindern sind die Pässe maxi­mal sechs Jahre lang gültig.

Ab dem 12. Lebens­jahr brau­chen Kinder dann einen Perso­na­l­aus­weis oder Reise­pass.

Was braucht der Pass?

Für den Pass brau­chen Eltern ein biome­tri­sches Pass­bild des Kinders. Inner­halb des Gültig­keits­zeit­raums können Ände­run­gen aktu­a­li­siert werden. Für manche Ländern wie zum Beispiel die USA, braucht der Pass einen Chip.