Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Alles, was ihr zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 in Bayern wissen müsst

Die Bundestagswahl 2025 steht bevor und die Fristen für die Briefwahl in Bayern sind kürzer als üblich. Alle wichtigen Informationen dazu gibt's hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Bundestagswahl Bayern Sven Hoppe/dpa

Die Briefwahl in Bayern steht dieses Jahr unter besonderen Vorzeichen: Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Fristen für die Briefwahl kürzer als üblich. Hier erfahrt ihr, was das für euch bedeutet und wie ihr sicherstellt, dass eure Stimme gezählt wird.

Verzögerungen bei der Zustellung der Briefwahlunterlagen

Stimmzettel für die Bundestagswahl werden erst ab dem 31. Januar gedruckt. Das bedeutet, dass die Briefwahlunterlagen in Bayern frühestens in der ersten Februarwoche verschickt werden können. In München beginnt der Versand am 4. Februar, während in anderen Regionen wie Neumarkt in der Oberpfalz oder Augsburg die Unterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar bereitstehen.

Wichtige Fristen und Empfehlungen

Aufgrund der verkürzten Fristen ist es entscheidend, dass ihr die Briefwahlunterlagen sofort nach Erhalt ausfüllt und zurücksendet. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis spätestens 17. Februar 2025, abzusenden. Bei einem Versand aus dem Ausland solltet ihr noch früher handeln, idealerweise per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.

Antragstellung und Wahlbenachrichtigungen

Bereits jetzt könnt ihr die Briefwahl beantragen, sobald ihr eure Wahlbenachrichtigung erhalten habt. In Regensburg zum Beispiel werden die Wahlbenachrichtigungskarten seit dieser Woche zugestellt. Es wird empfohlen, den Antrag auf Briefwahl unmittelbar nach Erhalt der Benachrichtigung zu stellen, um den Prozess zu beschleunigen.

Versand und Rücksendung der Wahlunterlagen

Sobald ihr eure Briefwahlunterlagen erhalten habt, solltet ihr diese so schnell wie möglich ausfüllen und zurücksenden. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, dem 23. Februar 2025, bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eurer Gemeinde vorliegen. Für einen rechtzeitigen Versand innerhalb Deutschlands sollten die Wahlbriefe mindestens drei Werktage vor der Wahl abgesendet werden.

Was tun, wenn die Unterlagen nicht ankommen?

Sollten eure Briefwahlunterlagen bis zum 15. Februar noch nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, umgehend das zuständige Wahlamt zu kontaktieren. Es könnte sein, dass euer Antrag oder die Unterlagen beim Versand verloren gegangen sind.