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Tirol verlängert Abfahr-Verbot auf Brennerautobahn

Die Route zwischen Bayern und Italien wird ab Januar zum Nadelöhr. Grund sind Arbeiten an einer sanierungsbedürftigen Brücke. Touristen und Fernverkehr-Fahrer sind betroffen.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Verkehrsmaßnahmen auf der Brennerautobahn Zeitungsfoto.At/APA/dpa

Innsbruck (dpa/lby) - Die für 2025 geplante Brücken-Sanierung auf der Brennerautobahn hat schon jetzt Auswirkungen auf den Transitverkehr. Wegen Fahrbahn-Arbeiten auf der Luegbrücke, die vor der eigentlichen Sanierung notwendig seien, werde ein Abfahr-Verbot auf der Brennerautobahn zwischen Innsbruck und dem Brennerpass verlängert, kündigte die Regierung des österreichischen Bundeslandes Tirol an.

Diese Regelung gilt für Fahrzeuge auf der Durchreise durch Tirol und soll spätestens Ende November aufgehoben werden. Sie soll verhindern, dass bei Staus Dorfstraßen als Ausweichrouten genutzt werden. «Bleiben Sie auf der Autobahn und den Hauptverkehrsadern und verstopfen Sie nicht die Verkehrswege der einheimischen Bevölkerung. Auch Sie wollen nicht, dass Ihre Heimatgemeinde von einer Blechlawine überrollt wird», appellierte Tirols Landeschef Anton Mattle an die Autofahrer.

Wie im Juni angekündigt, ist die Luegbrücke ab Januar aus Sicherheitsgründen in beide Richtungen nur noch einspurig befahrbar. Die Sanierung des Bauwerkes soll dann voraussichtlich im Frühjahr beginnen. Der Verkehr wird jedoch an 170 Tagen während der Reisezeit zweispurig geführt, wie das Land Tirol am Dienstag mitteilte.

Maßnahmen für Lkw

Die Landesregierung kündigte auch ein geplantes Maßnahmenpaket des österreichischen Autobahnbetreibers Asfinag an, das zusätzliche Fahrverbote für Lastwagen im Fall von akuten Überlastungen enthält. Außerdem gab Tirol die Termine für die Blockabfertigung des Schwerverkehrs am Grenzübergang Kufstein Richtung Süden für das erste Quartal 2025 bekannt. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) hatte im Juni die Sanierungspläne kritisiert und ein tragfähiges Verkehrskonzept für die Dauer der Arbeiten gefordert.

© dpa-infocom, dpa:241015-930-261235/1