Strafverfahren wegen Arbeiten im Rappenalptal vor dem Aus?
Zwei Angeklagte müssen sich wegen des Ausbaggerns eines Allgäuer Wildbachs vor einem Strafgericht verantworten. Eine Behörde spielt in dem Verfahren eine unrühmliche Rolle. Hat das nun Folgen?
Kempten (dpa/lby) - Das Landgericht Kempten verhandelt heute (ab 9.00 Uhr) weiter über den Umweltskandal im Rappenalptal in den Allgäuer Alpen. Zwei Verantwortliche von Alpgenossenschaften sind angeklagt, weil sie den unter Naturschutz stehenden Wildbach in dem Tal bei Oberstdorf durch Baggerarbeiten auf rund eineinhalb Kilometern Länge massiv verändert haben sollen.
Trotz der grundsätzlich nicht zulässigen Bauarbeiten an dem Bach steht in dem Strafprozess eine Einstellung des Verfahrens im Falle einer Geldzahlung durch die Angeklagten im Raum. Der Vorsitzende Richter Christoph Schwiebacher hatte dies am ersten Prozesstag angeregt. Die Prozessparteien müssen nun erklären, ob sie mit solch einer Einstellung einverstanden sind. Bereits im Vorfeld des Verfahrens wollte die Strafkammer das Verfahren zu den Akten legen, dies scheiterte allerdings am Widerstand der Staatsanwaltschaft.
Landratsamt wegen der unzulässigen Baggerarbeiten in der Kritik
Hintergrund ist, dass das Landratsamts Oberallgäu bei den illegalen Baggerarbeiten eine fragwürdige Rolle gespielt hatte. Die Behörde hatte nach einem Hochwasser per Aktenvermerk gewisse Arbeiten an dem Gewässer erlaubt, dies hatten die Alpbauern dann als Erlaubnis zum Ausbaggern und zum Kanalisieren des Bachs gesehen. Richter Schwiebacher hatte am ersten Verhandlungstag den Vermerk des Landratsamts wegen seiner allgemeinen Form scharf kritisiert.
Bereits vor einem Jahr war der Umweltskandal, der einst auch den Landtag in München beschäftigt hatte, Gegenstand eines Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Dort stellten die Richter fest, dass auf beiden Seiten Fehler passiert seien. In der Folge einigten sich die Alpbauern und die Kreisbehörde in Sonthofen darauf, dass sie gemeinsam die Renaturierung Rappenalpbachs finanzieren. Sanierungsarbeiten hatten dann im vergangenen Jahr bereits stattgefunden. Der Bund Naturschutz verlangt aber noch weitere Arbeiten.
Das Landgericht hat für den Strafprozess noch weitere Verhandlungstage geplant, ein Urteil war bislang für den 9. August geplant.
© dpa-infocom, dpa:240718-930-177016/1