Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Raser nach tödlichem Unfall zum dritten Mal verurteilt

Seit mehr als fünf Jahren beschäftigt sich die Justiz mit einem Raserunfall, bei dem ein junger Mann starb. Der Bundesgerichtshof war mit den ersten Urteilen nicht zufrieden. Nun gibt es ein neues.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Prozess gegen Autobahnraser in Ingolstadt Matthias Balk/dpa

Ingolstadt (dpa/lby) - Das Landgericht Ingolstadt hat einen Autobahnraser nach einem tödlichen Unfall zum dritten Mal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der inzwischen 28 Jahre alte Mann erhielt nach Angaben eines Gerichtssprechers zwei Jahre und fünf Monate Haft wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Straßenverkehrsgefährdung. Mehrere Medien hatten über das Urteil berichtet.

Der geständige Angeklagte war im Herbst 2019 auf der Autobahn 9 bei Ingolstadt mit mehr als 230 Kilometern pro Stunde unterwegs und in das Heck eines Fahrzeugs gerast, das kurz zuvor auf die Überholspur gewechselt war. Der 22 Jahre alte Fahrer des vorausfahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance. In dem Bereich der A9 war damals nur Tempo 100 erlaubt.

Wie Gerichtssprecher Thomas Schlappa erläuterte, hatte der 28-Jährige sich in dem Verfahren bei dem Vater des Getöteten, der Nebenkläger war, entschuldigt. Zudem zahlte er 20.000 Euro Schmerzensgeld an die Familie des Opfers. Die Verfahrensparteien hatten sich letztlich in einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen auf ein ungefähres Strafmaß für den Autofahrer verständigt.

Vorwurf des Totschlags ließ sich nicht halten 

Der Raser war bereits zwei Mal in Ingolstadt zu Gefängnisstrafen von mehr als drei Jahren verurteilt worden. In beiden Fällen hatte der Bundesgerichtshof (BGH) die Urteile wegen Rechtsfehlern aufgehoben und jeweils zur Neuverhandlung an das Ingolstädter Landgericht zurückverwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann ursprünglich wegen Totschlags angeklagt, konnte sich aber mit diesem Vorwurf nicht durchsetzen. Einen Tötungsvorsatz sahen die verschiedenen Strafkammern nicht. Der angeklagte Deutsche hatte vor dem Unfall seinen Wagen illegal auf rund 575 PS getunt. Das Fahrzeug hätte dadurch sogar Tempo 330 erreichen können.

© dpa-infocom, dpa:250225-930-386915/1