Gericht verhandelt zum dritten Mal tödlichen Raserunfall
Er fuhr mit seinem Sportwagen mehr als 230 km/h schnell - trotz Tempolimit. Dann raste er ins Heck eines anderen Autos und tötete den Fahrer. Der Fall stellt die Richter vor Herausforderungen.
Ingolstadt (dpa/lby) - Ein tödlicher Raserunfall auf der Autobahn 9 beschäftigt bereits zum dritten Mal das Landgericht Ingolstadt. Ein Autofahrer war in einem Bereich, in dem nur Tempo 100 erlaubt war, mit mehr als 200 km/h in ein vorausfahrendes Fahrzeug gerast. Der 22 Jahre alte Fahrer des voran fahrenden Wagens hatte keine Überlebenschance.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat beide Urteile der Ingolstädter Richter gegen den Unfallverursacher aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Der Angeklagte war zweimal zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Von Dienstag (9.00 Uhr) an, wird der Fall nun erneut von einer Strafkammer untersucht. Das Urteil ist im März geplant.
Trotz Geschwindigkeitsbeschränkung 233 km/h schnell
Der Unfall hatte sich im Herbst 2019 auf der A9 bei Ingolstadt ereignet. Der heute 27 Jahre alte Verursacher hatte seinen Sportwagen auf 575 PS getunt, das Fahrzeug hätte 330 Kilometer pro Stunde schnell fahren können. Tatsächlich fuhr der Mann trotz Geschwindigkeitsbegrenzung mindestens 233 km/h schnell, als es zum Unfall kam.
Der Angeklagte hatte die Raserfahrt in den bisherigen Verfahren zugegeben und sein Bedauern über den Tod des jungen Mannes ausgedrückt. Der deutsche Staatsbürger ist von der Staatsanwaltschaft wegen Totschlags angeklagt worden, letztlich wurde er jeweils wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge verurteilt. Der BGH sah die Rennabsicht des Angeklagten als nicht ausreichend im Urteil begründet. Möglich ist auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.