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Letzte Chance für bayerische Unternehmen: Frist für Coronahilfen-Abrechnung endet am 30. September

Die Uhr tickt für Unternehmen in Bayern: Bis zum 30. September muss die Abrechnung für die Coronahilfen erfolgen. Alle Informationen dazu gibt's hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Mehrere Geldscheine liegen aufeinander Hannes P Albert/dpa

Die Frist für die Abrechnung der Coronahilfen in Bayern nähert sich dem Ende. Unternehmen, die diese Frist verpassen, müssen mit erheblichen Rückzahlungen rechnen.

Fristende naht – was jetzt wichtig ist

Bis zum 30. September haben Unternehmen im Freistaat Zeit, ihre Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen vorzulegen.  Diejenigen, die die Frist verpassen, müssen die vollständige Summe der erhaltenen Hilfen zurückzahlen - plus Zinsen. Jeder dritte Betrieb hat seine Abrechnung noch nicht eingereicht.

Appell des Wirtschaftsministers

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger betont die Dringlichkeit: „Ich appelliere dringend an die Betriebe, die verlängerte Frist jetzt noch zu nutzen.“ Es sei entscheidend, die formalen Kriterien zu erfüllen, um Rückzahlungen zu vermeiden.

Ein Sprecher der IHK weist darauf hin, dass es auch möglich ist, dass die Firmen nach der Schlussrechnung noch weiteres Geld erhalten, weil das Loch in der Kasse größer war als erwartet. Bis jetzt sind auf diesem Weg in Bayern 64 Millionen Euro nachgezahlt worden. 

Unterstützung durch Steuerberater

Die Unternehmen setzen auf die Unterstützung von Steuerberatern, um die komplexen Anforderungen der Abrechnung zu bewältigen. Diese kritisieren den bürokratischen Aufwand und die oft unklaren Vorgaben.

Letzte Verlängerung der Frist

Die Frist wäre eigentlich im März ausgelaufen, wurde aber bis Ende September verlängert. Darauf hatten sich Steuerberater und Minister Aiwanger stark gemacht.