Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Erneute Klage gegen Abschuss von Bibern im Allgäu

Der Streit um die Abschussgenehmigung von Bibern geht weiter. Nach einem neuen Erlass des Landratsamts Oberallgäu klagen Naturschützer erneut.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Biber Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Oberallgäu (dpa/lby) - Der Bund Naturschutz (BN) hat erneut Klage eingereicht wegen einer neuen Genehmigung zum Abschuss von Bibern im Oberallgäu. Der bereits in Kraft getretene Erlass des Landratsamts Oberallgäu erlaubt die Tötung von Bibern ohne Einzelgenehmigung innerhalb von 30 Metern um Bundes-, Staats- und Kreisstraßen sowie an Schienenwegen. Grund dafür sind dem Landratsamt zufolge unter anderem Schäden an Straßen und Bahnstrecken sowie damit verbundene Ausfälle.

Erste Abschuss-Verordnung wurde von Gericht gekippt

Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der BN gegen die damals neu erlassene Allgemeinverfügung zum Abschuss von Bibern geklagt. Diese Verordnung kippte das Verwaltungsgericht Augsburg schließlich im November nach einem Eilantrag des BN. Die Verfügung habe sich als rechtswidrig erwiesen, weil das Landratsamt den BN nicht in die Entscheidung einbezogen hatte, hieß es vom Gericht. Naturschutzvereinigungen hätten im Fall des geplanten Biberabschusses Mitwirkungsrechte. 

Mit der praktisch gleichen Argumentation hatte auch die Wolfsverordnung des Freistaates zwischenzeitlich eine juristische Schlappe erlitten. Auch sie wurde aber inzwischen inhaltlich identisch erneut erlassen. Auch hiergegen hat der BN erneut Klage eingereicht.

Neue Verordnung fast identisch zur alten

Zwar habe das Landratsamt nach der Einkassierung des Erlasses die formelle Beteiligung des BN nachgeholt, heißt es in deren Mitteilung. Am Inhalt des Erlasses scheint sich jedoch nicht viel geändert zu haben. «Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen hat das Landratsamt Oberallgäu die Biber-Allgemeinverfügung nun in geringfügig geänderter Form erneut erlassen», so das Amt. Zentrale Infrastruktur solle so besser geschützt werden.

Der BN kritisierte den Erlass vehement. «Die neue Verordnung ist nahezu identisch zur alten und damit weiterhin sachlich nicht sinnvoll und rechtlich nicht haltbar», begründete BN-Landesbeauftragter Martin Geilhufe die Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg. «Bei streng geschützten Arten schreibt das Gesetz vor, dass vor einer pauschalen Abschussgenehmigung alle Alternativen geprüft werden müssen.» Das sei an dieser Stelle nicht geschehen. 

Bei Problemen mit Bibern würden im Regelfall einfache Schutzmaßnahmen wie Drahtgeflechte gegen Biberhöhlen ausreichen und hätten einen dauerhaft wirksameren Effekt, erklärte Geilhufe. Bei einem Abschuss besetzten andere Biber die Reviere meist sofort neu.

© dpa-infocom, dpa:250212-930-372971/1