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Bundesgericht prüft bayerische Corona-Einreisequarantäne

Durften Reisende aus Risikogebieten während der Corona-Pandemie zeitweilig in Quarantäne geschickt werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Bundesverwaltungsgericht Leipzig Jan Woitas/dpa

Leipzig/München (dpa/lby) - Ein Streit über bayerische Vorgaben zur Quarantäne nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten beschäftigt heute (10.00 Uhr) das Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in Leipzig müssen über eine Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in München entscheiden, der eine Verordnung des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam erklärt hatte. 

Die Regelung sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich in den zehn Tagen davor in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzüglich in Quarantäne müssen. Maßgeblich für die Einstufung als Risikogebiet war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts.

Aus Sicht des VGH verstieß die Verordnung gegen das Rechtsstaatsprinzip. Denn als die Verordnung erlassen wurde, habe es keine gesetzliche Grundlage für die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gegeben. Gegen diese Entscheidung hat das Gesundheitsministerium Revision eingelegt. Wann das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil verkündet, war zunächst offen.

© dpa-infocom, dpa:250219-930-379331/1