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Bettensteuer im Hotel - Vorstöße aus Nürnberg und Augsburg

In Bayern dürfen die Kommunen keine Übernachtungsabgabe von Hotelgästen verlangen. Dagegen gibt es Widerstand. Auch in Nürnberg und Augsburg wird laut über eine solche Steuer nachgedacht.

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Hotelzimmer Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Nürnberg (dpa/lby) - In der Diskussion um eine Übernachtungsabgabe in Bayern kommen Vorstöße aus Nürnberg und Augsburg. Nürnbergs Stadtkämmerer Thorsten Brehm (SPD) spricht sich dafür aus, eine Bettensteuer von Hotelgästen zu erheben, um neue Einnahmen in die klamme Stadtkasse zu spülen. Die CSU-Fraktion lehnt diesen Vorschlag allerdings ab. Auch der Augsburger Tourismus-Chef Götz Beck wünscht sich nach einem Bericht der «Augsburger Allgemeinen» eine solche Abgabe, um die touristische Infrastruktur zu stärken.

In anderen Städten in Deutschland gibt es solche Übernachtungssteuern schon länger. In Bayern hat diese der Landtag aber verboten. Dagegen klagen die Städte München, Bamberg und Günzburg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. 

Derzeit gebe es keine Rechtsgrundlage für eine Übernachtungssteuer, sagte Brehm. Mit seinem Vorstoß in seiner Rede zur Einbringung des Stadthaushalts 2025 im September will er aber eine Debatte in Bayerns zweitgrößter Stadt anstoßen. Demnach könnte eine Bettensteuer in einer Beispielrechnung angesichts 3,5 Millionen Übernachtungen jährlich etwa 17,5 Millionen Euro an Einnahmen bringen, wenn man 5 Euro pro Person und Nacht erhebt. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. 

«Solange es die Gesetzesgrundlage dafür nicht gibt, halte ich das für eine Phantomdebatte», kritisierte der Nürnberger CSU-Fraktionsgeschäftsführer Michael Kraus. Die CSU ist die stärkste Fraktion im Stadtrat und hat einen Kooperationsvertrag mit der SPD-Fraktion geschlossen. Die Einführung einer Bettensteuer in Nürnberg - sollte diese die rechtliche Hürde nehmen - müsste aber der Stadtrat beschließen.

© dpa-infocom, dpa:241017-930-263054/1