Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Auch eigenen Sohn missbraucht: Lange Haftstrafe bestätigt

Erst als der Vater wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wird, meldet sich der eigene Sohn bei den Ermittlern - auch er ist ein Opfer. Der Vater wehrte sich gegen die Verurteilung. Ohne Erfolg.

Landgericht Traunstein Lennart Preiss/dpa

Traunstein (dpa/lby) - Zweimal stand der Mann vor dem Landgericht Traunstein, beide Male ging es um schweren Kindesmissbrauch - und beide Male wehrte er sich gegen seine Verurteilung. Nun hat der Bundesgerichtshof auch das zweite Urteil des Landgerichts zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren und anschließender Sicherungsverwahrung bestätigt. Es ist damit rechtskräftig, wie die Staatsanwaltschaft Traunstein mitteilte. 

Insgesamt mehr als 30 Taten hatte das Gericht dem Mann zu Last gelegt. Der heute 58-Jährige hatte die Vorwürfe stets bestritten. 

Der Mann hatte den Ermittlern zufolge bei seiner Tätigkeit als Linienbusfahrer im Jahr 2021 das Vertrauen eines damals 13-Jährigen erschlichen. Von Ende Mai bis Mitte Juli 2021 soll er den Jungen in Wasserburg und Waldkraiburg zwölfmal jeweils schwer sexuell missbraucht haben. Dabei habe er das Kind gezielt manipuliert, es massiv unter Druck gesetzt und gedroht, ihm und seiner Familie etwas anzutun, falls er sich nicht wie gewünscht verhalte.

Vermisster Junge im Schlafzimmer entdeckt 

Die Polizei hatte seinerzeit den Jungen, den die Eltern vermisst gemeldet hatten, im Schlafzimmer des Mannes entdeckt. Daraus ergab sich die erste Anklage. 

Der inzwischen erwachsene Sohn des Mannes meldete sich erst nach Berichterstattung aus dem ersten Fall hin bei den Ermittlern und erstattete Anzeige. In dem zweiten Prozess ging es um schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zwischen 1992 und 2005. Immer wieder soll er seinen noch kleinen Sohn und zwei andere Kinder - beide deutlich unter 14 Jahre - in gravierender Weise missbraucht haben. 

Das erste Urteil zu neun Jahren Haft war im Januar vergangenen Jahres gesprochen worden. Im Juli 2023 folgte der zweite Prozess, der im November mit der erneuten Verurteilung - nun zu der Gesamtstrafe von 13 Jahren sowie anschließender Sicherungsverwahrung - zu Ende ging.

© dpa-infocom, dpa:240729-930-187963/1