15-Jähriger wegen Mordes an einem Kind verurteilt
Für die Tötung eines Siebenjährigen in Regensburg ist ein Jugendlicher zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der 15-Jährige muss in die Psychiatrie.
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![Amts- und Landgericht Weiden](/media/cache/3/version/109039/dimzjyc6lh-v3-ax-s2048-v1.jpeg/c8a858e4650be0a9715df2c0f76ac480.jpg)
Weiden/Regensburg (dpa) - In dem Prozess um die Tötung eines Siebenjährigen ist der 15 Jahre alte Angeklagte vor dem Landgericht Weiden schuldig gesprochen worden. Die Richter verurteilten ihn zu acht Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe wegen Mordes, Mordversuches und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem ordneten sie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Das Verfahren fand wegen des Alters des Angeklagten nicht öffentlich statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nach Überzeugung der Jugendkammer fasste der Jugendliche als Patient des Bezirkskrankenhauses Regensburg den Plan, bereits länger bestehende Tötungsfantasien in die Tat umzusetzen. Es sei ihm gelungen, zwei Messer auf das Klinikgelände zu schmuggeln.
Kind und Lehrer angegriffen
Am 26. Oktober 2023 habe der damals 14-Jährige unvermittelt auf einen in dem Krankenhaus tätigen Lehrer und anschließend mehrfach auf ein siebenjähriges Kind eingestochen. Das Kind starb, der 63 Jahre alte Lehrer erlitt schwere Verletzungen. Ein Pfleger, der den Angreifer zu entwaffnen versucht habe, sei bei dem Vorfall ebenfalls verletzt worden.
Die Richter der Jugendkammer gingen davon aus, dass bei dem Angeklagten die Schuldfähigkeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung erheblich vermindert, aber nicht aufgehoben gewesen sei, berichtete der Sprecher.
Die von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer vorbehaltlich geforderte Anordnung der Sicherungsverwahrung sprachen die Richter nicht aus. Denn der Angeklagte werde «bis zu einer Heilung beziehungsweise einem Wegfall der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht», so der Justizsprecher. Daher seien die Voraussetzungen für eine zusätzliche Sicherungsverwahrung nicht erfüllt.