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Stau auf der Autobahn und ihr müsst aufs Klo? Darauf müsst ihr achten

Jeder kennt es: Man steht im Stau und muss dringend auf die Toilette, aber es gibt keine Möglichkeit. Was ihr tun könnt und was erlaubt ist, lest ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Stau auf der Autobahn Verkehr Foto: SD-Pictures/pixabay

Speziell zur Urlaubszeit wird die Geduld der Autofahrer auf so manche Probe gestellt. Steht man einmal im Stau, steigt erfahrungsgemäß der Stresspegel. Und wenn dann noch jemand auf die Toilette muss, dann wird es noch kritisch. Doch was kann man dann machen?

Autobahn Betreten ist verboten

Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten. Egal, ob man sich nur im Stau die Beine vertreten oder tatsächlich aufs Klo möchte, kann dies mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden.

Pinkelpause im Stau kann teuer werden

Wer sein Auto im Stau stehen lässt und kurz verschwindet, behindert den Nachfolgeverkehr. Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und kann laut Bußgeldkatalog 35 Euro kosten. Blockiert ihr mit dem Auto länger als drei Minuten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Autobahn und das wird dann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg belegt.

Im Notfall: Taschen-WC

In Deutschland ist außerdem das Urinieren in der Öffentlichkeit verboten. Wer sich ans Gesetz hält und nicht aussteigt auf der Autobahn um sein kleines Geschäft zu verrichten, dem bleibt nur noch der Griff zum Becher. So erging es auch schon Moderatorin Lisa Augenthaler, die als kleines Mädchen auf dem Weg in den Urlaub mit der Familie im Stau stand. Da muss der Pappbecher vom Schnellrestaurant herhalten.

Wer weiß, dass er eine schwache Blase hat und so lange nicht durchhält, sollte für den Fall über die Anschaffung sogenannter Notfall- oder Taschen-WCs nachdenken - könnte im Notfall hilfreich sein.

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