Mittelspurschleicher auf der Autobahn: Diese Strafen drohen
Jeder Autofahrer kennt sie, die Mittelspurschleicher. Und jeder Autofahrer hat sich mindestens einmal im Leben über sie aufgeregt. Doch vielen ist nicht bewusst, dass sie sich als Mittelspurschleicher strafbar machen. Hier findet ihr alle wichtigen Informationen.
Auf der Autobahn herrscht nicht immer "Sonnenschein": Deswegen spricht die Polizei Mittelfranken in einem Twitter-Post ein heikles Thema an. Und appelliert an alle Autobahnnutzer.
Autofahrer, die trotz ausreichend Platz auf der rechten Spur nur auf der Mittelspur fahren, behindern das Vorankommen aus Sicht der Polizei "erheblich" und beeinträchtigen die Verkehrssicherheit.
Wie lange darf man auf der Mittelspur fahren?
Nach dem Überholen ist es nicht unbedingt Pflicht, sich sofort wieder nach rechts einzuordnen. Denn nach Paragraf 7 Absatz 3c der Straßenverkehrsordnung dürfen Autofahrer länger auf der Mittelspur bleiben, wenn rechts „hin und wieder“ langsame Fahrzeuge unterwegs sind. Ansonsten gilt selbstverständlich das allgemeine Rechtsfahrgebot. Was aber bedeutet „hin und wieder“? Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf so beantwortet:
Wenn ein Fahrer nach einem Überholvorgang mindestens 20 Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit auf der rechten Spur weiterfahren kann, muss er wieder dorthin wechseln.
Oberlandesgericht Düsseldorf
Also, nach 20 Sekunden ist Schluss.
Was tun gegen Mittelspurschleicher?
Wer als Autofahrer mit einem Mittelspurschleicher konfrontiert wird, sollte grundsätzlich ruhig bleiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen verleiten lassen. Am einfachsten ist es, wenn ihr das Fahrzeug überholt, von links natürlich. Denn wenn ihr einen Schleicher auf der Mittelspur zum Beispiel rechts überholt, in mithilfe der Lichthupe auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen wollt oder sogar drängelt, verstoßt ihr selbst gegen die geltenden Verkehrsregeln und könnt bestraft werden. bussgeldkatalog.de informiert über die geltenden Regelungen.
Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Tatbestand | Bußgeld/Strafe | Punkt |
Zu langsam gefahren mit Behinderung | 20 € | |
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn mit Behinderung | 80€ | 1 |
… mit Unfallfolge | 100€ | 1 |
Missbräuchlicher Einsatz der Lichthupe | 5€ | |
Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100€ | 1 |
… mit Gefährdung | 120€ | 1 |
… mit Unfallfolge | 145€ | 1 |
Nötigung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot | 3 |
Polizei mit Appell an Autofahrer
Wenn ihr nicht überholt und ausreichend Platz auf dem rechten Fahrstreifen ist, benutzt diesen auch. Dieser ist nicht nur den Lkw und Bussen vorbehalten.
Polizei