Parkscheibe vergessen? So entgeht ihr der 30 Euro Strafe!
Ihr habt die Parkscheibe auf dem Supermarkt-Parkplatz vergessen und prompt einen Strafzettel über 30 Euro kassiert? Keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, wie ihr die Strafe zurückbekommen könnt.
Ihr habt die Parkscheibe auf dem Supermarkt-Parkplatz vergessen und prompt einen Strafzettel über 30 Euro kassiert? Keine Sorge, es gibt Möglichkeiten, wie ihr die Strafe zurückbekommen könnt.
Warum gibt es überhaupt Parkscheibenpflicht auf Supermarkt-Parkplätzen?
Immer mehr Supermärkte und Einkaufszentren in Bayern und anderen Großstädten lassen ihre Parkplätze überwachen, um Dauerparker fernzuhalten. Diese Überwachung wird oft von externen Firmen wie:
- Park&Control
- Fairparken
- Parkräume KG
durchgeführt. Vergesst ihr die Parkscheibe oder überschreitet die erlaubte Parkzeit, kann es schnell teuer werden.
Muss die Parkscheibenpflicht deutlich ausgeschildert sein?
Ja, die Parkscheibenpflicht muss klar und deutlich ausgeschildert sein. Ein kleines Schild am Rande des Parkplatzes reicht nicht aus. Wenn die Beschilderung nicht ausreichend ist, könnt ihr Widerspruch einlegen. Macht Fotos von der Beschilderung und legt diese eurem Widerspruch bei.
Ist die Strafe von 30 Euro überhaupt gerechtfertigt?
Die Höhe der Strafe sollte im Verhältnis zu den üblichen Bußgeldern für Falschparken auf öffentlichen Flächen stehen. Prüft, wie hoch die Strafen in eurer Stadt normalerweise sind. Nach Ansicht von Juristen sollte die Vertragsstrafe auf einem Privatparkplatz nicht mehr als doppelt so hoch sein wie die Strafe für Falschparken auf öffentlichen Flächen.
Wie könnt ihr nachweisen, dass ihr wirklich eingekauft habt?
Wenn ihr wirklich im Supermarkt eingekauft habt und nur die Parkscheibe vergessen habt, könnt ihr der Parkplatzfirma schreiben und eine Kopie des Kassenzettels mitschicken. Habt ihr den Kassenzettel nicht mehr, könnt ihr es mit der Abrechnung eurer Girocard oder Kreditkarte versuchen. Viele Firmen zeigen sich in solchen Fällen kulant.
Was tun, wenn ihr bar bezahlt habt und keinen Kassenzettel mehr habt?
Habt ihr bar bezahlt und keinen Kassenzettel mehr, wird es schwieriger. In diesem Fall bleibt euch oft nichts anderes übrig, als die Strafe zu akzeptieren. Ihr könnt dennoch versuchen, die Firma per E-Mail zu kontaktieren und eure Situation zu erklären. Manchmal reicht ein Screenshot der Online-Abbuchung, um die Strafe stornieren zu lassen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten habt ihr?
Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Privatparkplätzen bei der Kontrollfirma. Anders als im öffentlichen Straßenverkehr, wo der Halter für Parkverstöße haftbar gemacht werden kann, gilt dies im zivilrechtlichen Bereich nicht. Das bedeutet, dass das Parkplatzunternehmen nachweisen muss, wer tatsächlich das Fahrzeug am besagten Tag gefahren hat bzw. auf dem Parkplatz abgestellt hat.
Fazit: So könnt ihr die 30 Euro Strafe vermeiden oder zurückbekommen
- Achtet immer auf die Beschilderung und legt die Parkscheibe aus.
- Hebt den Kassenzettel nach dem Einkauf auf.
- Prüft die Höhe der Strafe und legt gegebenenfalls Widerspruch ein.
- Kontaktiert die Parkplatzfirma und erklärt eure Situation.
Mit diesen Tipps könnt ihr euch die 30 Euro Strafe für eine vergessene Parkscheibe möglicherweise zurückholen. Bleibt aufmerksam und informiert euch über die Regeln auf den Parkplätzen, um zukünftige Strafzettel zu vermeiden.