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Neue Regelungen beim deutschen Personalausweis: Das ändert sich

Wer in Zukunft einen neuen Personalausweis beantragt, muss auch seine Fingerabdrücke abgeben. Das ist aber nicht die einzige Neuerung: Vor allem in Punkto Sicherheit tut sich etwas. Was ihr beachten müsst, wie eure Daten gespeichert werden und warum das alles überhaupt sein muss, erfahrt ihr hier.

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Ausweis in Hosentasche Verbraucherschutz Foto: blende11.photo/Adobe Stock

Wer ab Montag, den 2. August, einen neuen Personalausweis beantragt, muss einige Neuerungen beachten. Die wohl nachhaltigste Veränderung ist, dass jeder Bürger verpflichtet ist, seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Diese neue Regelung liegt einer Verordnung der Europäischen Union zugrunde, um die Sicherheit des Personalausweises zu erhöhen.

Wie werden die Fingerabdrücke aufgenommen und gespeichert?

Im Einwohnermeldeamt werden die Abdrücke der zwei Zeigefinger genommen und diese auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) des Ausweises gespeichert. Die für diesen Prozess notwendigen Fingerabdruckscanner stehen den Behörden zur Verfügung. Laut dem Bundesinnenministerium werden die Fingerabdrücke ausschließlich zur Speicherung auf dem Chip selbst verwendet. Dadurch soll bei Ausweiskontrollen leichter nachgewiesen werden können, ob der Ausweis echt ist. Eine Speicherung der Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank finde nicht statt, teilt das Ministerium mit. Ebenso wenig sei ein Abgleich mit zentralen Polizeidatensätzen vorgesehen. 

Was sind weitere Änderungen?

Zusätzlich bekommt der Personalausweis noch ein weiteres Sicherheitsmerkmal: eine Versionsnummer. Auch durch diese Nummer auf der Rückseite des Ausweises, soll die Echtheit leichter festzustellen sein

Aber nicht nur technisch ändert sich was! Auch was das Äußere angeht, gibt es Neuerungen: Die Schrift im oberen Bereich des Dokuments wird zukünftig nicht mehr schwarz, sondern blau sein. Des Weiteren ist in der linken oberen Ecke jetzt die Flagge der EU zu finden. In der Flagge ist das deutsche Länderkennzeichen zu sehen. 

Wer neugierig ist, kann den neuen Perso auf der Website des Bundesinnenministeriums anschauen.

Ich bin mit den neuen Sicherheitsmerkmalen nicht einverstanden - Was nun?

Den veränderten Regeln zufolge erhält man dann keinen neuen Personalausweis. Wenn der alte Personalausweis abgelaufen ist und man sich nicht um einen neuen kümmert, verstößt man gegen das Personalausweisgesetz: Jeder Bürger über 16 Jahren muss einen Ausweis besitzen, sonst drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro.

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