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Gutschein als Geschenk: So lange gelten sie und das ist beim Einlösen erlaubt

Über die Hälfte von uns in Bayern verschenkt zu Weihnachten Gutscheine! Genau so vielen fällt aber wahrscheinlich in diesen Tagen auch auf: Da liegt doch noch irgendwo ein Gutschein in der Schublade, den ich im vergangenen Jahr oder noch früher geschenkt bekommen habe. Alle Jahre wieder kehrt die Frage zurück: Wie lange sind Gutscheine gültig?

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Gutscheine in einem Supermarkt Foto: Lukas Schulze/dpa

Für all seine Lieben ein passendes Geschenk unter den Weihnachtsbaum zu zaubern, ist oft gar nicht so einfach. Manch einen bringt es sogar schier zum Verzweifeln. Zum Glück gibt es Gutscheine. Sie gelten zwar oft als nicht sonderlich originell, praktisch sind sie aber definitiv. Auch um beispielsweise dem Postboten oder der Müllabfuhr zu Weihnachten etwas Gutes zu tun, eignet sich ein Gutschein als Weihnachtstrinkgeld.

Verschenkt ihr einen Gutschein für ein bestimmtes Geschäft, kann der Beschenkte selbst auswählen, was er gerne möchte. So gibt es auf jeden Fall keine traurigen Gesichter unterm Baum. Doch auch Gutscheine für einen Hotelaufenthalt, für ein Erlebnis oder ein Dinner werden immer wieder gern gesehen und geschenkt.

Große Unsicherheit besteht allerdings, was bei Gutscheinen alles erlaubt ist. Nicht immer ist der Aufdruck des Anbieters auch rechtlich in Ordnung. Wir geben einen Überblick:

Gültigkeit

Drei Jahre. Die Frist beginnt ab Ende des Jahres. Das heißt: Ein Gutschein, den ihr jetzt zu Weihnachten bekommt, könnt ihr bis Ende 2022 einlösen. Steht da eine kürzere Frist, dann ist das unzulässig. Gerichte haben das immer wieder so entschieden.

Wert auszahlen

Nein, darauf gibt es keinen Anspruch. Einen Gutschein könnt ihr nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung tauschen. Wenn ihr euch etwas aussucht für den Gutschein und es bleibt ein Restwert – auch den kriegt ihr nicht ausbezahlt. Der Verkäufer kann das machen, wenn er nett ist, er muss aber nicht.

Eine Ausnahme liegt vor, wenn der Gutschein für ein Produkt steht, das nicht mehr verfügbar ist. Dann muss der Händler den bezahlten Betrag erstatten.

Splitten

Bekommt ihr einen Gutschein geschenkt, müsst ihr ihn nicht auf einmal einlösen. Den Gegenwert aufzuteilen ist erlaubt. Der Händler muss dann den alten Betrag auf dem Gutschein durchstreichen, den Kaufpreis abziehen und den Restwert neu eingetragen.

Übertragbarkeit

Gutscheine sind übertragbar, auch wenn ein Name drauf steht. Die Idee ist, dass es mit dem Namen persönlicher wirkt. Wenn aber jemand anderes den Gutschein einlösen will, muss der Laden das genauso akzeptieren.

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