Corona, Quarantäne und Co.: Welche Rechte gibt es bei dem
Reiserücktritt?
Ob kurzfristig abgesagte Reisen, Quarantäneregeln oder das Infektionsrisiko: Seit zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie Reisende vor nie zuvor gekannte Herausforderungen. Jetzt stehen die bayerischen Osterferien an. Was müssen Urlauber über Reiserücktritt und Stornierung wissen? Welche Rechte habt ihr, wenn die Reise abgesagt wird? Und was macht man bei einem positiven Corona-Test? Alles Wichtige lest ihr hier.
Bald stehen die bayerischen Osterferien an. Wer bald verreisen möchte, muss mit relativ wenigen Einschränkungen rechnen. Doch es kann trotzdem sinnvoll sein, auf flexible Tarife und Versicherungen zu setzen.
Tipps zur Reiserücktrittsversicherung
Ratsam ist es immer eine Stornierungs-Option oder eine Reiserücktrittsversicherung zu buchen. Wenn ihr die Reise dann nicht antreten könnt – beispielsweise bei einer Corona-Infektion, – bleibt ihr nicht auf so hohen Kosten sitzen. Wichtig ist, dass die Versicherung Pandemien einschließt. Außerdem müsst ihr beachten, dass manche Versicherungen die Zahlungen ausschließen, wenn eine Reisewarnung für das Reiseziel vom Auswärtigen Amt besteht. Übrigens: Die Versicherungen lassen sich auch nach der Buchung einer Reise abschließen, – allerdings gilt das oft nur bis mindestens 30 Tage vor Beginn der Reise.
- Auch im Fall eines positiven Corona-Tests kann eine Krankheit vorliegen, die eine Reiseunfähigkeit auslöst, – unabhängig davon, ob es eine gesundheitliche Beeinträchtigung gibt. Dann zahlt unter Umständen eine Reiserücktrittsversicherung, sofern sie den Pandemie-Fall nicht explizit ausschließt.
- Einige Reiserücktrittsversicherungen enthalten Klauseln, die Krankheiten, die von der WHO als Pandemie eingestuft werden, vom Versicherungsschutz ausschließen.
- Individuelle Ängste oder Sorge vor Ansteckung sind dagegen keine Gründe, bei denen eine Versicherung Kosten übernimmt.
- In der Regel umfassen Reiserücktrittsversicherungen nur Fälle der persönlichen Verhinderung, zum Beispiel, wenn ihr als versicherte Person selbst erkrankt. Durch die Corona-Krise sind jedoch viele Versicherungsunternehmen dazu übergegangen, auch Stornierungen im Zusammenhang mit der Pandemie abzusichern. Lest euch deswegen die Versicherungsbedingungen genau durch.
Quarantäne-Kosten
Für den Fall, dass ihr euch im Urlaub mit Corona infiziert, kann es sinnvoll sein, eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Die übernimmt zum Beispiel die Kosten für ein Quarantäne-Hotel. Bei manchen Hotels, Zugreisen oder Flügen kann ein flexibler Tarif gebucht werden. Wenn ihr aber zum Beispiel mit dem eigenen Auto reist, besteht kein generelles Einreiseverbot für positiv getestete Personen. Reist jemand mit positivem Testergebnis nach Deutschland ein, werden seine Daten aber bei einer etwaigen Grenzkontrolle aufgenommen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Wann kann man wegen Corona stornieren?
Eine Pauschalreise könnt ihr jederzeit stornieren. Allerdings kann der Veranstalter dann eine Stornogebühr verlangen. Bei Reisen, die nicht unmittelbar bevorstehen, empfiehlt es sich, die weitere Entwicklung der Lage abzuwarten. Wenn der Anbieter z.B. den Flug oder die Übernachtung absagt, könnt ihr bereits getätigte (An-)Zahlungen zurückfordern. Das wäre zum Beispiel denkbar, wenn der Flughafen nicht angeflogen werden kann. Dann kann der Anbieter keine Zahlungen oder Stornokosten verlangen. Bereits geleistete Anzahlungen muss er zurückerstatten. Wenn zum Beispiel ein Wellnessurlaub gebucht wurde, jedoch Pool und Sauna geschlossen bleiben, kann es möglich sein, den Übernachtungspreis zu mindern oder kostenfrei zu stornieren.