Zum Hauptinhalt springen

Teilen:

Corona, Quarantäne und Co.: Welche Rechte gibt es bei dem
Reiserücktritt?

Ob kurzfristig abgesagte Reisen, Quarantäneregeln oder das Infektionsrisiko: Seit zwei Jahren stellt die Corona-Pandemie Reisende vor nie zuvor gekannte Herausforderungen. Jetzt stehen die bayerischen Osterferien an. Was müssen Urlauber über Reiserücktritt und Stornierung wissen? Welche Rechte habt ihr, wenn die Reise abgesagt wird? Und was macht man bei einem positiven Corona-Test? Alles Wichtige lest ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Corona Warnapp Reise Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Bald stehen die baye­ri­schen Oster­fe­rien an. Wer bald verrei­sen möchte, muss mit rela­tiv weni­gen Einschrän­kun­gen rech­nen. Doch es kann trotz­dem sinn­voll sein, auf flexi­ble Tarife und Versi­che­run­gen zu setzen.

Tipps zur Reiserücktrittsversicherung

Ratsam ist es immer eine Stor­nie­rungs-Option oder eine Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung zu buchen. Wenn ihr die Reise dann nicht antre­ten könnt – beispiels­weise bei einer Corona-Infek­tion, – bleibt ihr nicht auf so hohen Kosten sitzen. Wich­tig ist, dass die Versi­che­rung Pande­mien einschließt. Außer­dem müsst ihr beach­ten, dass manche Versi­che­run­gen die Zahlun­gen ausschlie­ßen, wenn eine Reise­war­nung für das Reise­ziel vom Auswär­ti­gen Amt besteht. Übri­gens: Die Versi­che­run­gen lassen sich auch nach der Buchung einer Reise abschlie­ßen, – aller­dings gilt das oft nur bis mindes­tens 30 Tage vor Beginn der Reise.

  • Auch im Fall eines posi­ti­ven Corona-Tests kann eine Krank­heit vorlie­gen, die eine Reise­un­fä­hig­keit auslöst, – unab­hän­gig davon, ob es eine gesund­heit­li­che Beein­träch­ti­gung gibt. Dann zahlt unter Umstän­den eine Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung, sofern sie den Pande­mie-Fall nicht expli­zit ausschließt.
  • Einige Reise­rück­tritts­ver­si­che­run­gen enthal­ten Klau­seln, die Krank­hei­ten, die von der WHO als Pande­mie einge­stuft werden, vom Versi­che­rungs­schutz ausschlie­ßen.
  • Indi­vi­du­elle Ängste oder Sorge vor Anste­ckung sind dage­gen keine Gründe, bei denen eine Versi­che­rung Kosten über­nimmt.
  • In der Regel umfas­sen Reise­rück­tritts­ver­si­che­run­gen nur Fälle der persön­li­chen Verhin­de­rung, zum Beispiel, wenn ihr als versi­cherte Person selbst erkrankt. Durch die Corona-Krise sind jedoch viele Versi­che­rungs­un­ter­neh­men dazu über­ge­gan­gen, auch Stor­nie­run­gen im Zusam­men­hang mit der Pande­mie abzu­si­chern. Lest euch deswe­gen die Versi­che­rungs­be­din­gun­gen genau durch.

Quarantäne-Kosten

Für den Fall, dass ihr euch im Urlaub mit Corona infi­ziert, kann es sinn­voll sein, eine Reiseab­bruch­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die über­nimmt zum Beispiel die Kosten für ein Quaran­täne-Hotel. Bei manchen Hotels, Zugrei­sen oder Flügen kann ein flexi­bler Tarif gebucht werden. Wenn ihr aber zum Beispiel mit dem eige­nen Auto reist, besteht kein gene­rel­les Einrei­se­ver­bot für posi­tiv getes­tete Perso­nen. Reist jemand mit posi­ti­vem Test­er­geb­nis nach Deut­sch­land ein, werden seine Daten aber bei einer etwai­gen Grenz­kon­trolle aufge­nom­men und an die zustän­di­gen Behör­den weiter­ge­lei­tet.

Wann kann man wegen Corona stornieren?

Eine Pauschal­reise könnt ihr jeder­zeit stor­nie­ren. Aller­dings kann der Veran­stal­ter dann eine Stor­no­ge­bühr verlan­gen. Bei Reisen, die nicht unmit­tel­bar bevor­ste­hen, empfiehlt es sich, die weitere Entwick­lung der Lage abzu­war­ten. Wenn der Anbie­ter z.B. den Flug oder die Über­nach­tung absagt, könnt ihr bereits getä­tigte (An-)Zahlun­gen zurück­for­dern. Das wäre zum Beispiel denk­bar, wenn der Flug­ha­fen nicht ange­flo­gen werden kann. Dann kann der Anbie­ter keine Zahlun­gen oder Stor­no­kos­ten verlan­gen. Bereits geleis­tete Anzah­lun­gen muss er zurück­er­stat­ten. Wenn zum Beispiel ein Well­nes­s­ur­laub gebucht wurde, jedoch Pool und Sauna geschlos­sen blei­ben, kann es möglich sein, den Über­nach­tungs­preis zu mindern oder kosten­frei zu stor­nie­ren.