Zeitlimit im Restaurant: Ist das erlaubt?
Beim Reservieren in vielen Restaurants müsst ihr euch mit Zeiträumen von 1,5 oder 2 Stunden zufriedengeben. Das erleichtert für die Betreiber das Planen und bietet natürlich eine Möglichkeit, gleichzeitig mehr Umsatz zu machen. Was dürft ihr euch als Restaurantbesucher, in Betracht auf diese zeitliche Begrenzung, erlauben?
In einer Mittagspause haben wir ja alle meist nicht viel Zeit und hocken uns nur schnell in ein Restaurant, um ein, zwei Bissen in einem kurzen Zeitfenster herunterzuwürgen. Abends bei einem etwas sittlicheren Ausgang, vielleicht mit dem Partner oder mit Freunden, sollte das wesentlich entspannter aussehen. Allerdings bieten viele Lokale nur noch begrenzte Zeiten an, um Tische zu reservieren. Was tun, wenn das Abendmahl zeitlich begrenzt wird?
Sind Zeitfenster bei der Reservierung rechtlich erlaubt?
Ja. Ein Restaurant kann die Vergabe der Tische zeitlich begrenzen, solange das vorher angekündigt wurde. Das kann durchaus unangenehm für Gäste sein, die sich Zeit bei ihrem Mahl nehmen wollen, für die Inhaber der Lokale vor allem beliebter Gaststätten, bedeuten diese Zeit Bausteine (meist 1,5 oder 2 Stunden) eine neue Planungssicherheit und das Potential, mehr Profit zu machen. Das bedeutet für euch als Besucher: Um Restaurants zu besuchen, die auf ein solches System umgestiegen sind, müsst ihr euch daran anpassen oder das Personal fragen, zu welchen Zeiten der Besuch etwas begrenzter ausfällt, um möglicherweise etwas länger zu verweilen. Eine dritte Option ist, das Restaurant komplett zu vermeiden, aber das wäre doch auch etwas schade, oder?
Darf man bei Ablauf der Zeit noch bestellen?
Das ist tatsächlich noch nicht ganz rechtlich geklärt. Falls ihr kurz vor Ende eurer zwei Stunden noch was bestellen wollt, dann sollte das mit den Kellnern abgesprochen werden. Bei einer solchen Absprache lässt sich möglicherweise klären, ob nach euch eine weitere Reservierung ansteht oder ob die vielleicht sogar abgesagt hat. Eine freundliche Frage in diese Richtung öffnet sicher den Dialog und vielleicht findet das Personal eine Möglichkeit, euch entgegenzukommen. Gerichtlich geklärt wird noch, ob ihr als Besucher dazu verpflichtet seid, euren Platz aufzugeben, wenn eine Reservierung nach euch ansteht.
Strafe zahlen, wenn Reservierung nicht eingehalten wurde?
Einige Restaurants denken nun über eine Gebühr nach, die anfällt, wenn Gäste nicht zu ihrer Reservierung erscheinen. Eine sogenannte "No-Show"-Gebühr. Diese soll anfallen, wenn zu spät storniert wird (meist sollte das 24Stunden vorher passieren) oder eben ganz ohne Absage gar nicht erschienen wird. Besonders teure Restaurants mit festen Menüs wenden diese Gebühr bei Online Reservierungen an. Hier handelt es sich dann um einen festen Betrag, der im Voraus angekündigt werden muss. In Ausnahmefällen kann der Betrag auch an den Zeitpunkt der Absage angepasst werden: Je später desto teurer. Auch diese Art von Gebühr ist rechtens, da ein Gast, der eine Reservierung tätigt, gewisse vorvertragliche Pflichten eingeht. Bei einem Verstoß steht dem Restaurantbetreiber also ein Schatzersatz zu. Auf diese muss der Besucher allerdings auch deutlich im Voraus hingewiesen worden sein. Solche Strafgebühren kommen auch bei Friseuren, Kosmetikstudios oder ähnlichen Einrichtungen vor.
In einer großen Runde: Wer zahlt offene Rechnungen von Gästen die bereits weg sind?
Laut Gesetz schließt jeder einzelne Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab. Das heißt eine Regel nach dem Prinzip "Der Letzte zahlt die Zeche" gilt also nicht. Ihr zahlt das, was ihr für euch selbst bestellt habt. Nicht mehr und nicht weniger. Es sei nur geraten: Wenn das Restaurant eure neuer Stammlokal werden soll, dann bezahlt ihr am besten alles vor Ort und regelt offene Beträge in privater Runde. Damit bleibt ein freundlicher Eindruck beim Personal.