Notfall bei Hunden, Katzen und Co: Tierarzt-Besuche ab sofort teurer
Für Herrchen und Frauchen ist es eine schlimme Vorstellung, wenn ihre Haustiere krank oder verletzt werden und schnell einen Tierarzt brauchen. Wer seinen Liebling im Notdienst behandeln lassen muss, wird ab sofort deutlich teurer wegkommen als bisher. Es gibt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte.
Haustierbesitzer wünschen sich für ihre Lieblinge ein langes gesundes Leben. Aber nicht allen ist das vergönnt und es kommt vor, dass verletzte Hündchen, kranke Kätzchen und malade Meerschweinchen schnelle Hilfe brauchen.
Doch wer seinen Liebling nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen vom Tierarzt behandeln lassen muss, wird deutlich mehr dafür zahlen müssen. Ab sofort gilt für Tierärzte eine neue Gebührenordnung, was den Notdienst außerdem der normalen Sprechstunden angeht. Die Bundestierärztekammer hat eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro beschlossen.
Was bedeutet das für Haustierbesitzer?
Für tierärztliche Leistungen während des Notdienstes ist ab sofort eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer fällig. Zusätzlich zu der Pauschale muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst künftig mindestens der zweifache Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden. Der Tierarzt darf aber sogar die Kosten bis zu einem vierfachen Gebührensatz erheben.
Für welche Zeiten gelten die neuen Gebühren?
Die Notdienstzeiten sind:
- täglich ab 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages,
- freitags ab 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Montags,
- von 0 Uhr bis 24 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Es gelten aber auch Ausnahmen: Wenn eine Tierarztpraxis abends reguläre Sprechstunden anbietet, zum Beispiel bis 19 oder 20 Uhr, ist das kein Notdienst. In diesen Fällen werden keine Notdienstgebühren berechnet.