Spinnen töten verboten? Das sagt das Naturschutzgesetz
Im Herbst verirren sie sich wieder häufiger in unsere Häuser und Wohnungen. Spinnen zählen zu den unbeliebtesten Lebewesen überhaupt. Viele Menschen überkommen Schauer oder Angst, wenn sie die Tierchen sehen, und schlagen mit dem Hausschuh zu oder greifen zum Staubsauger. Aber darf man das?
Die Krabbler sind zwar bei den meisten nicht beliebt, aber Spinnen sind für unsere Umwelt sehr wichtig. Die Achtbeiner vertilgen Schädlinge in großen Mengen. Dazu verputzen sie pro Jahr rund 4,5 Millionen Tonnen Insekten. Sie stehen als wildlebende Tiere deshalb sogar grundsätzlich unter Naturschutz.
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Spinnen „zu beunruhigen ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten“. Ebenso wenig dürfen „Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund“ beeinträchtigt oder zerstört werden. Bedeutet also: Ein Spinnennetz zu zerstören, ist streng genommen ebenfalls verboten.
Einige Spinnen sind sogar noch besser geschützt. Grundlage ist § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, besonders geschützte Arten dürfen demnach ohne Genehmigung eigentlich gar nicht erst gestört werden.
Naturschützer betonen: Spinnen schonen statt töten
Ob Angst ein „vernünftiger Grund“ ist, Spinnen zu töten oder deren Netze zu zerstören, muss zumindest angezweifelt werden. Denn gefährlich für den Menschen sind die Tiere bei uns in der Regel nicht. Spinnenexperten raten deshalb, zumindest bei Spinnen im Garten zu reflektieren, was die Krabbler für unsere Umwelt leisten. Sie fressen lästige Stechmücken, Stubenfliegen, Fruchtfliegen, Milben, Blattläuse, und Wanzen. Spinnen im Haus oder in der Wohnung daher mit einem überstülpen und ein Blatt Papier dazwischenschieben, um sie vorsichtig nach draußen zu tragen, ist daher die klügere Wahl. Mehr Tipps, wie ihr Spinnen fern halten könnt, findet ihr hier.