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Finanz Zuschuss Bayern: Eure Härtefallhilfe für Energiekosten

In Bayern können ab sofort Menschen, deren Haushalte beispielsweise mit Öl oder Pellets beheizt werden, Härtefallhilfen aufgrund gestiegener Energiekosten beantragen. Wie das funktioniert, erfahrt ihr hier!

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Finanz Zuschuss Bayern: Eure Härtefallhilfe für Energiekosten Haus & Garten Foto: Adobe Stock/ako-photography

Das bayerische Sozialministerium hat einen einfachen und unkomplizierten Online-Antragsprozess eingeführt, der es den Betroffenen ermöglicht, schnell Unterstützung für hohe Energiekosten zu erhalten. Folgende Kriterien müsst ihr dafür erfüllen:

Härtefallhilfen in Bayern: Unterstützung für Energiekosten beantragen

Ihr könnt ab sofort in Bayern Härtefallhilfen für Energiekosten beantragen, wenn eure Haushalte beispielsweise mit Öl oder Pellets beheizt werden. Es besteht die Möglichkeit, aufgrund gestiegener Energiekosten Unterstützung vom Staat zu erhalten. Das bayerische Sozialministerium in München gab bekannt, dass Anträge einfach und unkompliziert online gestellt werden können. Um die beschlossenen Hilfen aus dem Dezember 2022 auszuzahlen, stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro für die Länder zur Verfügung. Bayern hat das Unternehmen KPMG beauftragt, um die Durchführung zu gewährleisten. Das Unternehmen stellt auch eine Hotline zur Verfügung, um Fragen von Antragstellern zu beantworten, wie das Sozialministerium mitteilte.

Bestellung im Jahr 2022

Diese Energieträger müssen zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 geliefert oder in diesem Zeitraum bestellt und bis zum 31. März 2023 erhalten worden sein. Um die beschlossenen Hilfen aus dem Dezember 2022 auszuzahlen, stellt der Bund insgesamt 1,8 Milliarden Euro für die Länder zur Verfügung. Bayern hat das Unternehmen KPMG beauftragt, um die Durchführung zu gewährleisten. Das Unternehmen stellt auch eine Hotline zur Verfügung, um Fragen von Antragstellern zu beantworten, wie das Sozialministerium mitteilte.

Auf einem Rechner, vom Ministerium bereit gestellt, ist es euch möglich zu prüfen, wie viel Geld ihr im Rahmen der Hilfen erhalten könnt. Grundsätzlich müsst ihr als Antragsteller nachweisen, dass ihr nicht an das Leitungsnetz angeschlossene Energieträger wie Heizöl, Pellets oder Flüssiggas erhalten habt.

Service Experte Simon Nappenbach

Service Experte Simon Nappenbach ANTENNE BAYERN