Steuererklärung: Was viele nicht wissen
Steuererklärung kann kompliziert sein! Wir klären auf, was viele nicht wissen – von Steuerrückzahlungen bis zu häufigen Fehlern. Alle Informationen dazu gibt's hier.
Jedes Jahr steht für Millionen von Menschen in Deutschland die Steuererklärung an. Für die Meisten ist sie nichts anderes als eine lästige Pflicht, doch sie kann auch eine Chance sein, um Geld zurückzubekommen. Trotzdem gibt es viele Missverständnisse und Unklarheiten rund um das Thema Steuererklärung. In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen und räumen mit einigen Mythen auf, damit ihr optimal vorbereitet seid und vielleicht sogar Geld sparen könnt.
Wie viel Geld bekommt man durchschnittlich zurück?
Die durchschnittliche Steuerrückzahlung lag im Jahr 2020 laut Statistischem Bundesamt bei etwa 1.063 Euro. Dies zeigt, dass sich eine Steuererklärung oft lohnt, besonders wenn man bestimmte Ausgaben geltend machen kann. Viele Steuerzahler nutzen jedoch nicht alle Möglichkeiten, die ihnen zustehen, und verschenken so potenziell Geld an das Finanzamt.
Kann es passieren, dass Angestellte Steuern nachzahlen müssen?
Ja, es kann vorkommen, dass Angestellte Steuern nachzahlen müssen, insbesondere wenn sich ihre Lebensumstände ändern, wie z.B. durch einen Wechsel der Steuerklasse. Dies kann dazu führen, dass im Vorjahr zu wenig Steuern abgeführt wurden und eine Nachzahlung fällig wird. Es ist daher wichtig, Änderungen im Lebensumstand dem Finanzamt rechtzeitig mitzuteilen. 2020 mussten 2,1 Millionen Steuerpflichtige eine Nachzahlung leisten, der durchschnittliche Betrag lag bei 1.053 Euro, so das Statistische Bundesamt.
Muss man jedes Jahr eine Steuererklärung machen?
Nein, nicht jeder muss jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Bezug von Lohnersatzleistungen oder zusätzlichen Einkünften. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen eine Abgabe verpflichtend ist, etwa bei bestimmten Steuerklassen oder wenn das Finanzamt dazu auffordert. Die Abgabepflicht für die Steuererklärung bei Arbeitnehmern richtet sich nach verschiedenen Kriterien, die im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt sind. Grundsätzlich sind viele Angestellte, insbesondere Ledige, nicht zur Abgabe verpflichtet, da ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer direkt abführt, erklärt Finanztip.
Gesetzliche Regelung zur Abgabepflicht:
Die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht unter folgenden Bedingungen:
- Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug: Dies betrifft z.B. Einkünfte aus Vermietung oder bestimmte Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld über 410 Euro.
- Mehrere Arbeitslöhne: Wenn neben dem Hauptverdienst weitere Einkünfte nach Steuerklasse 6 besteuert wurden.
- Bestimmte Steuerklassenkombinationen bei Ehepaaren: Z.B. die Kombinationen 3/5 oder 4/4 mit Faktor.
- Inanspruchnahme von Freibeträgen: Wenn Freibeträge beim Lohnsteuerabzug genutzt wurden und das Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet.
- Sonderfälle wie Sonderzahlungen oder Arbeitgeberwechsel: Wenn Sonderzahlungen erhalten wurden und der neue Arbeitgeber diese nicht korrekt berücksichtigt hat.
- Persönliche Veränderungen: Wie Heirat, Scheidung oder Tod des Partners im selben Jahr.
- Wohnsitz im Ausland: Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland trotz Wohnsitz im Ausland.
Weitere Fälle für die Pflichtveranlagung:
- Rentner: Wenn die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten.
- Verlustvortrag: Wenn ein Verlustvortrag geltend gemacht wurde.
Aufforderung durch das Finanzamt: Unabhängig von den genannten Bedingungen kann das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. In diesem Fall muss die Erklärung innerhalb der gesetzten Frist erfolgen.
Diese Regelungen gelten sowohl für Angestellte als auch für Pensionäre, wobei ähnliche Bedingungen zutreffen. Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte sind grundsätzlich immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung?
Eine Steuererklärung lohnt sich besonders für Personen, die hohe Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten hatten oder nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben. Auch ungewöhnliche Lebensereignisse wie ein Umzug aus beruflichen Gründen können steuermindernd wirken. Aber auch, wenn man nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, was bei Berufsanfängern häufig der Fall ist.
Worauf sollte man bei der ersten Steuererklärung achten?
Bei der ersten Steuererklärung ist es wichtig, alle Angaben korrekt und vollständig zu machen. Online-Tools wie Elster können dabei helfen, Fehler zu vermeiden. Es ist auch ratsam, sich vorab über mögliche absetzbare Posten zu informieren, um keine potenziellen Einsparungen zu übersehen. Welche sechs häufigsten Fehler ihr vermeiden solltet, lest ihr hier.
Gehaltserhöhung: Hat man durch höhere Steuern weniger Netto als vorher?
In den meisten Fällen bleibt trotz höherer Steuern durch eine Gehaltserhöhung mehr Netto übrig. Das Prinzip der Steuerprogression sorgt dafür, dass höhere Einkommen zwar mehr Steuern zahlen, aber auch mehr Netto behalten. Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf Sozialleistungen und andere steuerliche Aspekte zu beachten.
Muss man eine Steuererklärung abgeben, wenn man Sozialleistungen bezieht?
Ja, wenn man Sozialleistungen über 410 Euro im Jahr bezieht, muss man eine Steuererklärung abgeben, da diese den Steuersatz beeinflussen können und dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Dies gilt auch, wenn man neben den Sozialleistungen weitere Einkünfte hat, die zusammen den Freibetrag überschreiten.
Der Progressionsvorbehalt ist eine steuerliche Regelung, die greift, wenn Personen steuerfreie Ersatzleistungen für wegfallendes Einkommen erhalten, erklärt Finanztip. Diese Leistungen sind zwar selbst nicht steuerpflichtig, beeinflussen jedoch den Steuersatz, der auf das Übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Die relevanten Ersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind im Paragraf 32b des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgeführt. Dazu zählen unter anderem:
- Arbeitslosengeld I
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- Kurzarbeitergeld und Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers dazu
- Insolvenzgeld
- Übergangsgeld für Behinderte
- Krankengeld und Kinderkrankengeld
- Verletztengeld
- Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
- Aufstockungsbetrag bei Altersteilzeit
- Bestimmte im Ausland erzielte Einkünfte, die nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind
Leistungen, die nicht in Paragraf 32b EStG aufgeführt sind, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Personen, die im Laufe eines Jahres mehr als 410 Euro aus Leistungen erhalten, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, müssen eine Steuererklärung abgeben (Pflichtveranlagung). Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung können variieren, insbesondere wurden sie aufgrund der Corona-Pandemie angepasst. Arbeitgeber und andere auszahlende Stellen sind verpflichtet, diese Lohnersatzleistungen an die Finanzverwaltung zu melden.
Können Paare Steuern sparen, wenn sie verheiratet sind?
Ja, durch das Ehegattensplitting können verheiratete Paare oft Steuern sparen, besonders wenn ein großer Einkommensunterschied besteht. Dieses Verfahren kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen, da das gemeinsame Einkommen halbiert und jeweils einzeln versteuert wird. Die steuerlichen Vorteile einer Hochzeit umfassen verschiedene Aspekte, so der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.:
- Einkommensteuerersparnis: Verheiratete haben die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen, die je nach Einkommensverhältnis der Partner unterschiedlich vorteilhaft sein können.
- Ehegattensplitting: Dieses Verfahren führt oft zu einer Steuerersparnis, da das gemeinsame Einkommen der Ehepartner zusammen veranlagt wird.
- Versicherungsvorteile: Verheiratete profitieren oft von günstigeren Sondertarifen bei verschiedenen Versicherungen.
- Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ehepartner und Kinder unter bestimmten Bedingungen kostenlos mitversichert werden.
- Rentenansprüche: Durch die Heirat entstehen Ansprüche wie die Witwenrente und Möglichkeiten zur günstigeren Steuerklassenwahl nach dem Tod des Partners.