Glühend heiße Woche in Bayern: Wann bekommen Schüler "hitzefrei"?
Der Juni drückt in seiner letzten Woche nochmal auf die Hitze-Tube! Heißluft aus der Sahara heizt uns ein, mit Temperaturen bis zu 40 Grad. Bald könnte es an den Schulen hitzefrei geben - oder doch nicht? Was ihr dazu wissen müsst, gibt's bei uns!
Ein Hochdruckgebiet bestimmt zusammen mit trockener Warmluft aus Afrika diese Woche (24.06. bis 30.06.) das Wetter in Bayern. Das heißt: bis zu 16 Stunden Sonnenschein! Am Montag wird noch vorgeglüht, bei 28 bis 32 Grad. Dann wird´s jeden Tag heißer – Höhepunkt der Hitze am Mittwoch mit 35 bis 39 Grad. Für die Schüler in Bayern stellt sich daher logischerweise die Frage: Gibt es bald hitzefrei an den Schulen? Bei Temperaturen weit über 30 Grad stehen die Chancen jedenfalls gar nicht schlecht.
Wer entscheidet, ob es hitzefrei gibt?
Es gibt keine vorgeschriebene Richtlinie vom bayerischen Kultusministerium, ob es hitzefrei gibt oder nicht. Das entscheidet jede Schule in Bayern selber. Genau genommen treffen diese Entscheidungen die Schulleiter. Ist es außergewöhnlich heiß, kann der Unterricht vorzeitig beendet werden.
Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Das bayerische Kultusministerium sagt dazu: Wenn konzentriertes Lernen im Klassenzimmer nicht mehr möglich ist, dann SOLLTEN die Schulen hitzefrei geben. Heißt: Die Außentemperatur ist kein besonderer Maßstab – auf die Gradzahlen innerhalb der Räume kommt es an. Meistens liegt die Grenze zu einer unangenehmen Lernatmosphäre bei 27 Grad. Aber: Die Schule muss sich nicht daran halten!
Grundschule gibt hitzefrei: Dürfen kleinere Kinder allein nach Hause gehen?
Nein. Nicht, wenn das nicht speziell von den Eltern erlaubt wurde. Grundsätzlich sieht die Regelung so aus: Zu Beginn der Sommerzeit erhält die Familie einen Elternbrief, in dem sie gefragt wird, ob das Kind bei hitzefrei allein nach Hause darf. Sollten die Eltern das nicht wollen, werden die Kinder dementsprechend in einem Hort oder an der Schule von Lehrern weiter betreut. Dies gilt wohl gemerkt für die jüngeren Kinder – an Realschulen oder Gymnasien sieht das anders aus. Hier müssen Eltern keine Einwilligung unterschreiben. Die Schüler müssen das selbst mit ihrer Familie klären.