Fällt das Handyverbot an Schulen?
Bisher mussten Schüler im Schulgebäude ihr Handy ausschalten. Doch nun sollen die Schulen selber entscheiden dürfen, ob sie Kindern die private Handynutzung in den Pausen oder über Mittag erlauben oder nicht. Hier lest ihr die Neuerungen.
Derzeit ist die Handynutzung an bayerischen Schulen grundsätzlich verboten. Nur wenn in Ausnahmefällen eine Lehrperson dem Handygebrauch ausdrücklich zustimmt, dürfen Schüler und Schülerinnen ihr Mobilgerät nutzen.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.
Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
Handyverbot an Schulen wird gelockert
Künftig sollen die Schulen selber entscheiden dürfen, ob sie Schülerinnen und Schülern die private Handynutzung in den Pausen oder über Mittag erlauben. Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) kündigte am Mittwoch an, dafür das bisherige Verbot im bayerischen Schulgesetz zu entschärfen.
Die Schulen sollen passgenau und flexibel selber entscheiden können.
Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler)
Konkret soll die Entscheidung jeweils beim sogenannten Schulforum liegen. Zu diesem gehören die Schulleitung, Lehrer, Eltern und Schüler.
Regelung ab August
Die Gesetzesänderung wurde vom Kultusministerium am Mittwoch zur Stellungnahme an die Bildungsverbände gegeben. Die Neuregelung soll dann möglichst ab Anfang August gelten. Somit würde sie nach den Sommerferien greifen. Dann müsste jede Schule die Regelungen zur Handynutzung entscheiden. Zu beachten wäre auch, ob etwa zeitlich, räumlich oder auch altersspezifisch differenziert wird. Vom Kultusministerium wird hierfür keine Frist gesetzt. Piazolo gehe davon aus „dass die meisten Schulen das auch machen werden.“