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Fällt das Handyverbot an Schulen?

Bisher mussten Schüler im Schulgebäude ihr Handy ausschalten. Doch nun sollen die Schulen selber entscheiden dürfen, ob sie Kindern die private Handynutzung in den Pausen oder über Mittag erlauben oder nicht. Hier lest ihr die Neuerungen.

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Kind am Handy Familie & Kinder Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa

Derzeit ist die Handy­nut­zung an baye­ri­schen Schu­len grund­sätz­lich verbo­ten. Nur wenn in Ausnah­me­fäl­len eine Lehr­per­son dem Handy­ge­brauch ausdrü­ck­lich zustimmt, dürfen Schü­ler und Schü­le­rin­nen ihr Mobil­ge­rät nutzen.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten.

Erziehungs- und Unterrichtsgesetz

Handyverbot an Schulen wird gelockert

Künf­tig sollen die Schu­len selber entschei­den dürfen, ob sie Schü­le­rin­nen und Schü­lern die private Handy­nut­zung in den Pausen oder über Mittag erlau­ben. Kultus­mi­nis­ter Michael Piazolo (Freie Wähler) kündigte am Mitt­woch an, dafür das bishe­rige Verbot im baye­ri­schen Schul­ge­setz zu entschär­fen.

Die Schulen sollen passgenau und flexibel selber entscheiden können.

Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler)

Konkret soll die Entschei­dung jeweils beim soge­nann­ten Schul­fo­rum liegen. Zu diesem gehö­ren die Schul­lei­tung, Lehrer, Eltern und Schü­ler.

Regelung ab August

Die Geset­zes­än­de­rung wurde vom Kultus­mi­nis­te­rium am Mitt­woch zur Stel­lung­nahme an die Bildungs­ver­bände gege­ben. Die Neure­ge­lung soll dann möglichst ab Anfang August gelten. Somit würde sie nach den Sommer­fe­rien grei­fen. Dann müsste jede Schule die Rege­lun­gen zur Handy­nut­zung entschei­den. Zu beach­ten wäre auch, ob etwa zeit­lich, räum­lich oder auch alter­ss­pe­zi­fisch diffe­ren­ziert wird. Vom Kultus­mi­nis­te­rium wird hier­für keine Frist gesetzt. Piazolo gehe davon aus „dass die meis­ten Schu­len das auch machen werden.“