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Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für Christian B.

Am 36. Verhandlungstag im Prozess gegen Christian B. sind für die Strafkammer alle Beweise erhoben. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft gehört der Angeklagte für viele Jahre ins Gefängnis.

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Prozess gegen Christian B. Moritz Frankenberg/dpa-Pool/dpa

Braunschweig (dpa) - Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. wegen schwerer Sexualstraftaten hat die Staatsanwaltschaft 15 Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Im Anschluss an die Freiheitsstrafe sei eine Unterbringung in Sicherungsverwahrung nötig, sagte Oberstaatsanwältin Ute Lindemann vor dem Landgericht Braunschweig. Sollte es zu solch einem Urteil kommen, könnte der Angeklagte nicht nach Verbüßung der Haft entlassen werden.

Lindemann hatte zuvor in einem mehrstündigen Plädoyer begründet, warum sie den Angeklagten für zwei Vergewaltigungen und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs für schuldig hält. 

Dem 47-jährigen Deutschen waren zum Auftakt des Prozesses drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern vorgeworfen worden, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Mit Blick auf einen Vergewaltigungsvorwurf sei der Angeklagte aber freizusprechen, sagte Lindemann. Am Morgen hatte die Strafkammer die Beweisaufnahme geschlossen. 

Der Prozess erweckt große Aufmerksamkeit, weil der Angeklagte im Fall der verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Maddie-Komplex ist aber offiziell nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung. Das Plädoyer der Verteidigung wird am Montag erwartet, am Dienstag könnte es dann das Urteil geben. 

 

 

 

© dpa-infocom, dpa:241002-930-249696/2